Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?
Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.
Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.
Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.
Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.
Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:
Jetzt komme ich zu den Fragen:
Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.
Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?
Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?
Vielen Dank!
3 Antworten
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?
Da Du lt. eigener Aussage schon den Bescheid 2016 bekommen hast, ist die Erklärung nicht mehr zu ändern. Entweder er ist noch nicht rechtskräftig (Vorbehalt der Nachprüfung, Vorläufigkeit), oder es gibt eine passende Änderungsvorschrift.
Zu den einzelnen Punkten:
Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten.
Du hast gearbeitet und Gehalt bekommen. Also sind die Einkünfte entsprechend einzuordnen (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) was ja wohl geschehen ist. Kein Änderungsbedarf für 2016. Der Teil für 2017 wird entsprechend in die Erklärung aufzunehmen sein.
Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird".
Keine Rente für den Zeitraum bekommen, keine Rente besteuert, somit kein Änderungsbedarf.
Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen.
Richtig, aber von der Rente werden solche Beiträge auch nicht abgezogen. Die wurden vom Gehalt abgezogen, was Du ja bekommen hast. Die Rentenbeiträge werden später auch bei Deiner Altersrente berücksichtigt.
Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.
Auch bei einer anderen Rentenhöhe würde keine Lohnsteuer abgezogen, denn die Rente unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug. Rentner zahlen die Einkommensteuer nach der Einkommensteuererklärung, oder ggf. als Einkommensteuervorauszahlung.
Du siehst, wenn man die Punkte einzeln durchprüft, gibt es für 2016 keinen Änderungsbedarf und für 2017 kannst Du ja in 2018 alles genau ausfüllen.
Danke für Deine gut erklärte Antwort. Jetzt glaube ich zu verstehen, was gefragt wurde.
wfwbinder, ist das richtig so, s. mein Kommentar vom 19.11.2017?
Hallo,
in der Sozialversicherung gelten folgende Aspekte:
-in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommt man von der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Beiträge erstattet, wenn das Bruttoentgelt und die Bruttorente zusammen monatlich 4237,50 Euro überstiegen haben. Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen vom Arbeitgeber für 2016 werden nach einer besonderen Berechnung berücksichtigt.Die Beiträge aus der Beschäftigung sind vorrangig vor denen aus der Rente.
- In der Pflegeversicherung gibt es es sonst keine Änderungen.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz von 14,6% auf 14,0% gesenkt, da mit der Zubilligung der Rente rückwirkend der Krankengeldanspruch weggefallen ist (§ 50 SGB V). Der Arbeitgeber erstattet also nach Vorlage des Rentenbescheides (Rentenbeginn hervorheben!) 0,3% des Bruttogehalts an den Arbeitnehmer.
- In der Rentenversicherung gibt es es keine Änderungen, da die gezahlten Beiträge später für die Berechnung der Altersrente rentensteigernd wirken (können).
- In der Arbeitslosenversicherung kommt die Erstattung der Beiträge von 1,5% Arbeitnehmeranteil in Betracht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28.html
-> Absatz 1 Nr. 2
Zum Steuerrecht kann ich keine Aussage treffen.
Gruß
RHW
"Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern?" - was meinst Du damit?
Hast Du schon einen rechtskräftigen Steuerbescheid?
Wenn, dann kann nur das Finanzamt diesen ändern - nicht Du.
Gibt es hierzu einen Grundlagenbescheid?
Ja, ich habe schon einen Steuerbescheid erhalten. Wann ist dieser dann rechtskräftig?
Mir ist klar, das den Bescheid nur das Finanzamt ändern kann. Gemeint ist, ob ich noch irgendeine Eingabe oder ähnliches machen kann, auf die das Finanzamt reagieren muss, da die Verrentung terminlich nach dem Steuerbescheid kam und ich ja vorher nicht reagieren konnte.
Was ist ein Grundlagenbescheid? Ich habe bis nur den Steuerbescheid, das Papier sozusagen.
Wann der Steuerbescheid rechtskräftig wurde, kann ich nicht wissen. Du aber schon, denn Du weisst, wann er zugestellt wurde. Der Rest ergibt sich aus der Rechtsbehelfserläuterung (1 Monat).
Grundlagenbescheid gibt es in vielen möglichen Arten (selbst ergoogeln).
Evtl. ist Dein Rentenbescheid ein solcher - sprich mit dem Finanzamt. Ggf. kann das "Papier" geändert werden.
Worauf noch nicht eingegangen wurde, sind alle Fragen aus meinem letzten Absatz, s. oben:
"Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurück?
Evtl. auch Lohnsteuer und Soli?
Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? "
Ansonsten spielt die ganze Diskussion über Rechtskräftigkeit des Steuerbescheids und über Grundlagenbescheide in allen möglichen Arten keine Rolle, wenn ich falsch liege und kein Anrecht auf diese eingezahlten Beiträge habe.
Wie sieht es hier aus?
Da weiss man nicht, wo man anfangen soll.
Was hat denn die Sozialversicherung mit der Einkommensteuer zu tun?
Ich habe Dir auf die Steuersache geantwortet - von der anderen habe ich keine Ahnung.
Wenn Du also glaubst, der Grundlagenbescheid tut nichts zu Sache, dann lass die Steuersache ruhen und zahle ggf. drauf.
Worauf noch nicht eingegangen wurde, sind alle Fragen aus meinem letzten Absatz
Das ist der Grund dafür, dass die Frage erneut eingestellt werden musste und alle außer "correct" retirierten.
Ich weiß, dass die Fragestellung meines Beitrages sehr komplex ist und vielleicht nicht nur in den Steuerbereich greift. Habe ich auch nicht behauptet. Ich hatte ja auch geschrieben: "Bekomme ich in irgendeiner Form die Beträge...in die Sozialversicherung gezahlt habe, wieder zurück?" Eine Antwort hätte vielleicht lauten können: Für das Ausgleichen der Sozialversicherungbeiträge aus dieser Zeit ist der (alte) Arbeitgeber zuständig. Ich weiß es aber nicht.
Zumindest werden die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, soweit ich weiss, in der Einkommensteuererklärung verwendet, um bei den "beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" das dadurch reduzierde "zu versteuernde Einkommen" mit zu errechnen (RV, KV und PV)!
Trotzdem vielen Dank für deine Beiträge!
Aber bitte nicht mehr antworten!!
O.K., ich weiss, dass der Sachverhalt nicht leicht ist und ich mich wahrscheinlich nicht immer richtig ausgedrückt habe. Aber dazu ist dieses Forum doch da. Das Profis dem Laien bei seinen Fragen helfen! Vielleicht auch mal nachfragen, nachhaken, die Begrifflichkeiten richtigstellen, usw.
Das ist halt ein Fall aus dem richtigen Leben. Und niemand in diesem Forum soll in der Lage sein, ihn aufzulösen?
Wenn irgendwas nicht klar ist, fragt nach!
Danke!
Vielleicht auch mal nachfragen, nachhaken, die Begrifflichkeiten richtigstellen, usw.
Wenn jemand masochistisch genug ist, dann hast du Glück. wfwbinder ist so einer und du hast tatsächlich Glück.
Aber die Wissenden machen das hier aus Spaß und nicht für Geld. Da ist es klar, dass sich viele zurückziehen, wenn ihnen die Frage nicht gefällt.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
Ich versuche es kurz mit meinen eigenen Worten zusammenzufassen und hoffe, ich liege einigermaßen richtig.
Da ich für diese Monate in 2016, Oktober bis Dezember, volles Gehalt vom AG bezogen habe, liege ich mit den 3.000 € Brutto weit über der Rente von 1250 € Brutto plus der Hinzuverdienstgrenze von 450 €.
Heisst, ich muss daher auch alle vollen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer plus Soli auf diesen diese 3.000 € bezahlen, wie jeder reguläre Arbeitnehmer.