Lieber Herr Finanzbeamter,
diese Antwort hatte ich von einem "correcten Finanzbeamten" nicht anders erwartet. Ich bin übrigens weder staatsverdrossen, noch Querulant. Ich stehe beruflich und persönlich für diesen Staat ein und sehe diese Angelegenheit unter rein rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Nicht zuletzt, weil ich für diesen Rechtsstaat einstand, wurde ich verletzt und habe eine Behinderung, die Sie mir streitig machen wollen. Ich hatte mich übrigens nicht "komisch" geweigert, das korrekte Formular abzugeben sondern dieses lag mir schlicht nicht vor, weil das LASV lediglich den Bescheid ohne dem eigens dafür vorgesehenen Finanzamt-Vordruck übersandt hatte. Das LASV hat sich später für das Versehen entschuldigt und es sofort übersandt als ich auf den Ärger mit dem Finanzbeamten hinwies. Soweit ich mich erinnere hatte ich dieses Schreiben zu meiner Entlastung mit übersandt. Statt mich darauf hinzuweisen, dass es ein spezielles Formular vom LASV für den Nachweis des GdB gibt, damit ich wissen konnte, worum es überhaupt geht und was verlangt wird, verlangten Sie den kompletten Bescheid einschliesslich der ärztlichen Befunde. Hierdurch hatte ich den Eindruck, dass man mich als Betrüger darstellt der sich einen Steuervorteil erschleichen will. Da Sie mir schliesslich auch noch drohten, den Betrag zu streichen, hatte ich den Wort-identischen Text hinsichtlich des EStG von Blatt 1 des Bescheides übersandt, um die Sache nicht noch eskalieren zu lassen. Ihrer Ansicht nach ist man also ein Querulant, weil man einen Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend macht, der einem schon 10 Jahre lang zusteht. O.k. damit kann ich leben auch wenn es nicht Ihrer "amtadeutschen Definition" entspricht. Ich finde aber dass eher derjenige der Querulant ist, der den berechtigten Pauschbetrag grundlos wegfallen lässt, oder damit droht, nur weil ein anderes Amt einen Fehler gemacht hat. Was geht in einem Sachbearbeiter des Finanzamtes vor, der neben des GdB und dessen Gültigkeit genau wissen will, welche Erkrankungen zur Schwerbehinderung geführt haben? Und warum sammelt man (er) derartige Daten jetzt neben dem LASV auch noch beim Finanzamt? Und warum verweigert man die Rücksendung dieser empfindlichen Daten nachdem der korrekte Bescheid des LASV beim Finanzamt einging? Was will man an diesen Daten noch prüfen, denn genau diese Prüfungsabsicht wurde ja mitgeteilt? Ich glaubte doch tatsächlich dass die Zeit der Methoden der Staatssicherheit mit ihrer Datensammelwut endlich vorbei ist. Gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. das Datenschutzgesetz nicht für Mitarbeiter des Finanzamtes oder für Steuerpflichtige? Oder darf man heute alle Daten sammeln, egal ob es in der jeweiligen Zuständigkeit liegt? Als Polizeibeamter frag ich Sie doch auch nicht nach Ihrer Einkommensteuererklärung! Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass Krankenakten eines Steuerpflichtigen oder zumindest Auszüge davon, nichts im Finanzamt zu suchen haben, auch wenn Sie anderer Meinung sind. Dies ist einzig und allein Zuständigkeit des LASV.
Um mit Ihren Worten zu antworten: Noch stellt das LASV den Grad der Behinderung und die Tatsache, ob er unbefristet oder befristet ist fest, und nicht das Finanzamt.
Die Forderung zu einer Null-Umsatzsteuererklärung aufgrund einer Beschwerde ist nicht nur überzogen und ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn nachweislich keine Umsatzsteuer eingenommen wird, sondern dient nur als Machtgehabe. Wir Bürger oder wie Sie uns sehen , Querulanten, können glücklich sein, dass Sie nicht Polizeibeamter geworden sind und dabei Ihre "Macht" ausspielen denn da könnten Sie richtigen Schaden anrichten mit Ihrer Einstellung.
Ich habe in einem anderen Bundesland sehr lange als "Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen; einzig und allein aus dem Grund, weil auch keine Umsatzsteuer eingenommen wurde. Wer sagt ausserdem, dass ich ein Gewerbe betreibe? Das kann doch nur derjenige wissen, der meine Steuer bearbeitet? Soviel also zu Ihrer Schweigepflicht die Sie in Ihrem letzten Schreiben bekundeten.
Es geht hier auch nicht darum, dass ich selbst die Höhe der Steuern festlegen möchte, sondern allein um Steuergerechtigkeit. Und dazu gehört zum Beispiel, dass man wegen einer anerkannten Schwerbehinderung nicht benachteiligt werden darf. Aber auch nicht wegen meines Berufes. Leider musste ich auch schon diese Erfahrung machen, nur weil ein Kollege dem für mich zuständigen Finanzbeamten den Führerschein wegen Trunkenheit im Strassenverkehr abgenommen hat. Danach hat er mir gegenüber so richtig gezeigt, welche Machtposition er bekleidet. Zu seinem Leidwesen hat er sich verplappert und so kam das Ganze raus.
Falls ich hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der Finanzämter und des Sammelns und der Auswertung bzw. Prüfung von ärztlichen Befunden falsch liegen sollte, bitte ich um einen rechtlichen Quellennachweis. Ich lern gern noch dazu, wenn eine Diskussion sachlich geführt wird. Ich denke aber, dass niemand in diesem Forum bisher davon ausging, dass sensible Krankendaten in der Finanzakte zu finden sind wie es tatsächlich der Fall zu sein scheint. Das wäre unter Umständen auch für die Presse ein Aufhänger; mit Sicherheit aber für den Datenschutzbeauftragten.