Deine Frage kann ich durchaus nachvollziehen, zumal ich auch schon hier im Forum von ihm persönlich angegriffen wurde. Im Dienst darf er sowas nicht. Sein Beitrag damals zu meiner Fragestellung, wie man die Amtsleitung beim Finanzamt erreicht, war beleidigend, weshalb er auf meinen Antrag hin gelöscht wurde. Seither habe ich auch nicht mehr viel von ihm gelesen.

Ich vermute, er ist dort wo er arbeitet derart frustriert, dass er sich hier im Forum Luft machen muss. Im Grunde genommen ist er ein armer Mensch der Anerkennung sucht, die er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nicht findet weil sich niemand für seine „Dienstleistung“ bedankt, sondern Jeder das Bedürfnis verspürt, sich per Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen zu wehren. So etwas ist auf Dauer frustrierend und ich habe den Eindruck, dass er jeden Einspruch persönlich nimmt, obwohl jedem lt. Rechtsbehelf dieses Rechtsmittel zusteht.
Ich denke, man muss ihm helfen und vielleicht wird er dann etwas umgänglicher.
Und wenn das nicht hilft, dann muss man eben wieder mal den Moderator dieses Forums einschalten oder ihm vorschlagen, sich woanders Hilfe zu suchen.

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Das schlimmste was dir passieren kann ist der „Identitätsdiebstahl“. Deshalb sollte man mit seinen Daten äußerst vorsichtig sein. Mir wurden aus einem Schließfach in einem Schwimmbad sämtliche Papiere entwendet. Das geringste daran war der Bargeldschaden. Der Ärger den man danach hat ist gravierender. Trotz sofortiger Information der Bank und der Polizei hatte ich mehrere Jahre immer wieder Abbuchungen die ich nicht veranlasst hatte. Die Daten wurden im Netz weiterverkauft und meine Karten tauchten in vielen Ländern auf, wo ich noch nie im Leben war. Allerdings haben die Banken alles erstattet. Zum Schluss sogar von sich aus, ohne mein Zutun, da man wusste, dass ich nicht in Thailand und gleichzeitig in Russland sein konnte. Man hat sogar Kopien von meiner Kreditkarte gefertigt stellte sich durch die Zeiten und Orte heraus, wo ich angeblich Geld abhob oder Dinge kaufte.
Deshalb verwende ich nur noch Zahlungsdienstleister und gebe nirgendwo meine Kontodaten an.

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Das Inkassobüro ist verpflichtet, eine Forderung zu prüfen. Zumindest in der Theorie. Macht es das nicht, ist es fahrlässig. Lass dir nachweisen, worauf sich die Forderung begründet. Meistens reicht das schon bei unseriösen Anbietern oder Forderungen aus, um eine Einstellung zu erwirken.

Leider tun die Inkassounternehmen das nicht von selbst. Sie sind aber zur Prüfung und Auskunft verpflichtet, wenn du diese verlangst.

Notfalls wende dich an das zuständige Amtsgericht und melde den Fall dort. Vom AG erhalten die Inkassobüros nämlich ihre Zulassung und dort kennt man die „Schwarzen Schafe“, sofern das Inkassobüro selbst unseriös sein sollte. Kommt sowas häufiger vor, entziehen die Gerichte die erforderliche Zulassung.
Hoffe das hilft weiter. Mir hat es schon mehrfach geholfen und ich konnte Anderen damit auch schon helfen die sich vor Angst fast in die Hose machten.

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3 sind meist kostenlos, jeder weitere kostet Gebühr. Daher sparsam damit umgehen und versuchen Kopien an den Mann zu bringen. Ggf. die Stelle auffordern, das Original zurückzusenden. Oder persönlich vorlegen, da,ist sich die Stelle die sie benötigt selbst eine Kopie zieht. Die ist dann zugleich beglaubigt, weil die Stelle ja das Original in den Händen hatte.

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Voraussetzung für eine solche Auskunft ist ein „berechtigtes Interesse“ Leider geht kein Grund aus deiner Frage hervor. Inzwischen hast du nach 1 Jahr vermutlich schon eine Auskunft erhalten. Falls nicht, frage mal mit Namen und Geburtsdatum bei deiner örtlichen Polizei nach. Oder bei der Deutschen Rentenversicherung. Die wissen so etwas auf jeden Fall da viel Anfragen dort eingehen z.B. wegen Versorgungsausgleich der nach §37 VersAusglG bei Tod des Ausgleichsberechtigten entfällt, sofern die Frist von 36 Monaten noch nicht verstrichen ist.

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Ich stehe manchmal auch. Ist einem Messer an der Tür wenn der Postbote klingelt. Liegt daran, dass ich gerade Gemüse schneide oder Kartoffeln schäle. Daran ist nichts Verwerfliches. Es klingt von deinem Nachbarn ohnehin etwas weit hergeholt. Wenn er an deiner Wohnungstür randaliert, hast du eher eine Möglichkeit ihn anzuzeigen. Ich würde mir daher keine Sorgen machen, zumindest wenn ich keine Vorstrafen wegen Messerstechereien in meinem Strafregister habe. Meistens aber sind solche Choleriker bei der Polizei schon bekannt. Insofern bleib ganz ruhig und sage nächstes mal einfach, dass du gerade Steak isst und nicht beim Essen gestört werden möchtest wenn du wieder mit einem Messer an der Tür stehst. Dann hat er wenigstens Recht mit seiner Behauptung.

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@gaenseliesel, genau das was Sie beschreiben habe ich getan. Korrektes Formular vom LASV angefordert und hierzu war eine Neufeststellung erforderlich da man den unbefristeten Altbescheid von 2008 seitens des FA nicht akzeptieren wollte und mich auf Null % herunterstufen wollte. Eine Neufeststellung dauert seine Zeit. Zeit die der Finanzbeamte nicht hatte und trotz Bitte um Fristverlängerung für das LASV dieselbe nicht akzeptieren wollte.

Zum besseren Nachvollziehen, dass in den Seiten 2 - 5 des Schwerbehindertenbescheides nichts steht, was ich ggü. dem FA verschweige, hatte ich diese zugesendet m.d.B.u. Rücksendung nach Bearbeitung. Auf Blatt 1 steht wörtlich der Text der auch auf der Bescheinigung für das Finanzamt steht, nämlich "dass die vorliegende Behinderung weitherhin zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit i.s.d. § 33 Abs. 2 Ziff. 2 EStG führt. Darüber hinaus der GdB selbst und die Gültigkeit. Nachdem ich dann die korrekte Bescheinigung vom LASV an das FA sandte und um Rücksendung des Original-Bescheides bat, erklärte man mir schriftlich, dass man diese Unterlagen in die Akte nähme für spätere Ermittlungen und Prüfungen.

Und jetzt stelle ich nochmals die konkrete Frage: "Was will das FA noch nachprüfen, nachdem das korrekte Formular nach Neufeststellung des GdB vorgelegen hat?" Und ist es nicht schon eine Überschreitung der Befugnisse, Daten zu sammeln und einzubehalten, die nichts mit der Steuererklärung zu tun haben? Gehen sie genau so mit Ihren eigenen Daten um, ohne sich Gedanken über den Verbleib oder die Verwendung zu machen?

Aber ich merk schon, dass man in diesem Forum nicht viel von Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit hält. In den Ämtern kann heutzutage Jeder machen was er will und wird selbst bei Fehlern nicht zur Rechenschaft gezogen. Es gibt eine ganz klare und eindeutige Regelung für den Posteingang beim Finanzamt an die man sich aber nicht hält weil man keine Konsequenzen zu befürchten hat .Wir Bürger sind die Querulanten wenn wir nicht schnell genug mit dem Geld rüberkommen und vielleicht Zweifel an der Rechtmäßigkeit mancher Amtshandlung haben.

Vielleicht haben ja auch alle hier im Forum Recht und meine in der Fachhochschule erworbenen Rechtskenntnisse sind inzwischen überholt und man hat das Grundgesetz in den letzten 8 Jahren nach meiner Pensionierung grundsätzlich geändert und es gibt keinen Persönlichkeitsschutz mehr. Wenn ich heute in den Nachrichten sehe dass man den obersten Verfassungsschützer in diesem Staat fertig macht, weil jeder meint, ihm die Worte im Mund umdrehen zu müssen, dann ist meine Ausbildung wohl überholt. Es geht heute nur noch um Egoismus und Selbstdarstellung. Jeder veröffentlicht seine Daten im Internet und niemand macht sich Gedanken darüber, was mit diesen Daten passiert. Es ist einfach schick, Alles bei Facebook & Co zu posten um zu zeigen wie toll man ist. Wenn dann einer wie ich eine andere Meinung äußert wird er von allen anderen fertiggerührt wie man es auch hier im Forum beobachten kann.

Früher sagte man: Gebe dem Deutschen ein Amt und er wird darin aufgehen. Genau das ist leider heute wieder der Fall und die Rechten werden uns künftig regieren weil es einfach keine Regeln mehr gibt, an die man sich halten muss, weil es niemanden gibt, der überprüft oder personell dazu in der Lage ist zu prüfen, ob die Regeln eingehalten werden. Ich vermute, dass auch beim Finanzamt ein Personalengpass besteht wie fast überall. Sich aber deshalb wegen eines nicht sofort übersandten Formulars zur Darlegung des Grad der Schwerbehinderung so aufzuregen und zu drohen ist schon einigermaßen unsachlich. Also muss doch genügend Zeit bestehen, um sich mit den Steuerpflichtigen auf diese Art und Weise auseinanderzusetzen anstatt diejenigen zu prüfen, bei denen wirklich was zu holen ist.

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Lieber Herr Finanzbeamter,

diese Antwort hatte ich von einem "correcten Finanzbeamten" nicht anders erwartet. Ich bin übrigens weder staatsverdrossen, noch Querulant. Ich stehe beruflich und persönlich für diesen Staat ein und sehe diese Angelegenheit unter rein rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Nicht zuletzt, weil ich für diesen Rechtsstaat einstand, wurde ich verletzt und habe eine Behinderung, die Sie mir streitig machen wollen. Ich hatte mich übrigens nicht "komisch" geweigert, das korrekte Formular abzugeben sondern dieses lag mir schlicht nicht vor, weil das LASV lediglich den Bescheid ohne dem eigens dafür vorgesehenen Finanzamt-Vordruck übersandt hatte. Das LASV hat sich später für das Versehen entschuldigt und es sofort übersandt als ich auf den Ärger mit dem Finanzbeamten hinwies. Soweit ich mich erinnere hatte ich dieses Schreiben zu meiner Entlastung mit übersandt. Statt mich darauf hinzuweisen, dass es ein spezielles Formular vom LASV für den Nachweis des GdB gibt, damit ich wissen konnte, worum es überhaupt geht und was verlangt wird, verlangten Sie den kompletten Bescheid einschliesslich der ärztlichen Befunde. Hierdurch hatte ich den Eindruck, dass man mich als Betrüger darstellt der sich einen Steuervorteil erschleichen will. Da Sie mir schliesslich auch noch drohten, den Betrag zu streichen, hatte ich den Wort-identischen Text hinsichtlich des EStG von Blatt 1 des Bescheides übersandt, um die Sache nicht noch eskalieren zu lassen. Ihrer Ansicht nach ist man also ein Querulant, weil man einen Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend macht, der einem schon 10 Jahre lang zusteht. O.k. damit kann ich leben auch wenn es nicht Ihrer "amtadeutschen Definition" entspricht. Ich finde aber dass eher derjenige der Querulant ist, der den berechtigten Pauschbetrag grundlos wegfallen lässt, oder damit droht, nur weil ein anderes Amt einen Fehler gemacht hat. Was geht in einem Sachbearbeiter des Finanzamtes vor, der neben des GdB und dessen Gültigkeit genau wissen will, welche Erkrankungen zur Schwerbehinderung geführt haben? Und warum sammelt man (er) derartige Daten jetzt neben dem LASV auch noch beim Finanzamt? Und warum verweigert man die Rücksendung dieser empfindlichen Daten nachdem der korrekte Bescheid des LASV beim Finanzamt einging? Was will man an diesen Daten noch prüfen, denn genau diese Prüfungsabsicht wurde ja mitgeteilt? Ich glaubte doch tatsächlich dass die Zeit der Methoden der Staatssicherheit mit ihrer Datensammelwut endlich vorbei ist. Gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. das Datenschutzgesetz nicht für Mitarbeiter des Finanzamtes oder für Steuerpflichtige? Oder darf man heute alle Daten sammeln, egal ob es in der jeweiligen Zuständigkeit liegt? Als Polizeibeamter frag ich Sie doch auch nicht nach Ihrer Einkommensteuererklärung! Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass Krankenakten eines Steuerpflichtigen oder zumindest Auszüge davon, nichts im Finanzamt zu suchen haben, auch wenn Sie anderer Meinung sind. Dies ist einzig und allein Zuständigkeit des LASV.

Um mit Ihren Worten zu antworten: Noch stellt das LASV den Grad der Behinderung und die Tatsache, ob er unbefristet oder befristet ist fest, und nicht das Finanzamt.

Die Forderung zu einer Null-Umsatzsteuererklärung aufgrund einer Beschwerde ist nicht nur überzogen und ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn nachweislich keine Umsatzsteuer eingenommen wird, sondern dient nur als Machtgehabe. Wir Bürger oder wie Sie uns sehen , Querulanten, können glücklich sein, dass Sie nicht Polizeibeamter geworden sind und dabei Ihre "Macht" ausspielen denn da könnten Sie richtigen Schaden anrichten mit Ihrer Einstellung.

Ich habe in einem anderen Bundesland sehr lange als "Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen; einzig und allein aus dem Grund, weil auch keine Umsatzsteuer eingenommen wurde. Wer sagt ausserdem, dass ich ein Gewerbe betreibe? Das kann doch nur derjenige wissen, der meine Steuer bearbeitet? Soviel also zu Ihrer Schweigepflicht die Sie in Ihrem letzten Schreiben bekundeten.

Es geht hier auch nicht darum, dass ich selbst die Höhe der Steuern festlegen möchte, sondern allein um Steuergerechtigkeit. Und dazu gehört zum Beispiel, dass man wegen einer anerkannten Schwerbehinderung nicht benachteiligt werden darf. Aber auch nicht wegen meines Berufes. Leider musste ich auch schon diese Erfahrung machen, nur weil ein Kollege dem für mich zuständigen Finanzbeamten den Führerschein wegen Trunkenheit im Strassenverkehr abgenommen hat. Danach hat er mir gegenüber so richtig gezeigt, welche Machtposition er bekleidet. Zu seinem Leidwesen hat er sich verplappert und so kam das Ganze raus.

Falls ich hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der Finanzämter und des Sammelns und der Auswertung bzw. Prüfung von ärztlichen Befunden falsch liegen sollte, bitte ich um einen rechtlichen Quellennachweis. Ich lern gern noch dazu, wenn eine Diskussion sachlich geführt wird. Ich denke aber, dass niemand in diesem Forum bisher davon ausging, dass sensible Krankendaten in der Finanzakte zu finden sind wie es tatsächlich der Fall zu sein scheint. Das wäre unter Umständen auch für die Presse ein Aufhänger; mit Sicherheit aber für den Datenschutzbeauftragten.

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Das ist unterschiedlich zu beantworten. Lt. einem Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts sind die gesetzlichen Kassen zur Vorabüberweisung verpflichtet. Auf die privaten Kassen trifft das Urteil jedoch nicht zu sondern dort zählen die Bestimmungen der Pflegeversicherung und so kann es sein, dass die private Pflegekasse erst nach dem Leistungsmonat zahlt oder vielleicht auch mitten im Monat. Eine Frage stellt sich allerdings hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung der Beihilfestellen der Länder. Diese müssten eigentlich, genau wie die gesetzlichen Kassen, im Voraus am 1. des Monats überweisen. Ob sie das wirklich tun müsste jeder mal selbst nachprüfen und ggf. beanstanden.

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