Fremdes Geld auf eigenem Konto einzahlen?

5 Antworten

Das Problem liegt nicht bei Dir, sondern ggf. bei Der Bank, Denn Du bist ersmal nicht vom GwG (Geldwäschegesetz) betroffen, denn Du gehörst als Privatperson nicht in den Personenkreis des § 2 GwG.

Wenn Du es nicht als Gefälligkeit für einen Freund machst (weil der z. B. mit einer Onlinebank arbeitet), sondern um damit Geld zu verdienen, dann wäre es anders, dann wärst Du zur Sorgfalt verpflichtet (Herkunft des Geldes erfragen/prüfen).

Deine Bank gehört zu dem Personenkreis und wird Dich spätestens beim zweiten Mal fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Das dürfte immer dann ein Problem (Geldwäscheverdacht) sein, wenn es keinen vernünftigen Grund dafür gibt, warum die Überweisung über Dein Konto ausgeführt werden soll.

Dies gilt besonders dann, wenn Du für Deine "Dienstleistung" eine Vergütung erhältst.

Zitat:

"Beispiel: Ich habe eine Firma (juristische Person mit mehreren
Gesellschaftern). Die Firma hat ein Online-Konto. Nun gibt es ab und an
auch Bargeld-Zahlungen. Jetzt gibt mir die Firma das Geld, ich zahle es
auf meinem Konto ein und überweise es dann anschließend auf das Konto
der Firma."

Es gibt keine Online-Bank bei der man nicht in Bar einzahlen kann. Alle Online Banken bieten das an. Nur leider haben die Online-Banken diese Möglichkeiten meist nicht vor Ort.

Das ist halt nur eine billige Möglichkeit, die solche Firmen gern nutzen.

Man kann auch eine Geldtransportfirma damit beauftragen. Sie machen es die meisten Einzelhändler.

Warum also sollte man als Angestellter dies tun? Ist es doch mit erheblichen Risiken behaftet, das man doch Finanzagent ist. Besonders wenn man dies öfters so macht und es um nicht unerhebliche Beträge geht.

Wie könnte man sich also als betroffener Angestellter absichern? Ich würde mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schriftlich nachfragen, wie die das sehen. Dann bekommt man eine Antwort, auf die man sich verlassen kann.

Bekommt man keine Antwort, wäre das dann ein Rechtsirrtum, wenn man das Schreiben entsprechend formuliert (man geht von nicht verbotenen Handlungen aus reinschreiben).

Es kommt sehr auf die Art der Zahlung an. Bekommst du für eine gemeinsame Reise von Freunden das Geld, zahlst das auf dein Konto ein und überweist es an das Reisebüro ist das geldwäschrechtlich kein Problem.

Nimmst du aber fremdes Geld eines Dritten und überweist es dann an einen Dritten weiter, hast du dich höchstwahrscheinlich als Finanzagent "qualifiziert" und wegen Geldwäsche strafbar gemacht.

Es ist also mitunter eine Gratwanderung. Und dabei bitte nie vergessen, dass Banken Systeme haben um solche Zahlungen zu erkennen und einen Verdacht an das LKA melden müssen.


mbraun 
Beitragsersteller
 16.08.2017, 00:12

Es geht darum, dass A das Geld von B in Bar bekommt, es auf sein Konto einzahlt (evtl. als wirtschaftlich berechtigter bei der Einzahlung B angibt) und es dann an B überweist.

Beispiel: Ich habe eine Firma (juristische Person mit mehreren Gesellschaftern). Die Firma hat ein Online-Konto. Nun gibt es ab und an auch Bargeld-Zahlungen. Jetzt gibt mir die Firma das Geld, ich zahle es auf meinem Konto ein und überweise es dann anschließend auf das Konto der Firma.

Mir geht es jetzt nicht um die AGBs der Bank, sondern nur um das GWG.

Brigi123  16.08.2017, 00:55
@mbraun

Aber was ist denn nun “GWG“? Ich kenne das nur als “geringwirtschaftliches Anlagegut“ im Rahmen der Steuererklärung.

Das ist schon alles etwas schräg.

LittleArrow  16.08.2017, 16:35
@mbraun

mbraun: Wenn Du diesen Sachverhalt so in Deiner Frage geschrieben hättest, dann hättest Du sicherlich eher bessere, freundlichere Antworten bekommen.

Dein Hinweis auf die Inkassofirmen und Treuhänder ist auch nicht hilfreich gewesen. Deine Sachverhaltsschilderung ähnelte sehr der eines sog. Finanzagenten, der Geld vom Fremden F1 erhält und nach Abzug seiner Provision an den anderen(!) Fremden F2 weiter überweist.

Bankrevisor  16.08.2017, 00:08

Ganz vergessen, Treuhänder und Inkassofirmen haben besondere diesbezügliche Anforderungen.

Man muss "nur" die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Schau mal ins GWG;-)


LittleArrow  16.08.2017, 16:42

mbraun: lt. Deinem Kommentar zur Antwort von Bankrevisor erhältst Du Bargeld von der Firma, zahlst dies auf Deinem Konto ein und überweist der Firma den Betrag ungekürzt(?) zurück.

Das ist keine Geldwäsche, sondern auch genau in den Büchern der Firma nachvollziehbar: Zunächst Kassenbuch mit Ein- und Ausgang. Beim Kassenausgang erfolgt die Gegenbuchung als Forderung an mbraun. Beim Zahlungseingang wird Bankkonto an Forderung mbraun gebucht.