Wer trägt die Folgekosten eines kurzfristig vom Veranstalter abgesagten Meisterkurses?
Die Situation:
Ich habe eine Mieterin, die in 2 Wochen auf den 1.8 bei mir einziehen wollten, da sie in meiner Region den Meisterkurs (8 Monate Lang) machen wollte.
Jetzt wurde ihr Kurs 1 Monat vor Beginn und nach Schriftlicher Zusage, dass der Kurs Stattfinden, doch noch abgesagt.
Begründung: nicht genügend Teilnehmer.
Die Teilnehmer werden auf andere Kurse verteilt, die in anderen Städten stadtfinden.
Frage:
Muss der Veranstalter (HWK) die Folgekosten übernehmen?
Ganz speziell Mietkosten, die wegen der Kündigungsfrist entstehen, da sie das Zimmer nun doch nichtmehr braucht.
Danke euch fürs bemühen.
1 Antwort
Die Frage kann Dir die Mieterin besser beantworten als wir. Die nämlich müßte alle Vertragsbedingungen spätestens bei der Anmeldung ausgehändigt bekommen haben.
Was wir nur können ist die Vermutung auszusprechen, dass sich der Veranstalter vertraglich abgesichert hat. Wenn auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde und der Kurs unter dem Vorbehalt angeboten wurde dass diese erreicht wird gehen vergebliche Mietaufwendungen zu Lasten der Teilnehmer.