Darf meine demente Großmutter mit Geld leihen?
Hallo,
da wir überlegen einen Kredit aufzunehmen und uns das Geld am liebsten privat leihen möchten, frage ich mich, ob meine Großmutter, die leider seit Jahren am Demenz erkrankt ist, uns das Geld leihen kann.
Es besteht eine Vollmacht für meine Mutter über meine Großmutter - und ich bin mir sicher, hätte sie keine Demenz, würde sie uns das Geld leihen, kann es jetzt ja aber nicht mehr entscheiden.
Gibt es da eine Möglichkeit diesen Privatkredit zustande zu bringen?
6 Antworten
Das ist eine schwierige Frage. Bei einer Google-Suche bin ich auf folgenden Artikel gestoßen, der deine Frage beatworten könnte: https://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/betreuung-pflege/auch-betreute-koennen-ausnahmsweise-geldschenkungen-vornehmen-lassen
Ich wünsche dir alles gute :)
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend."
Eine demente Person kann nicht mehr über Vermögensverfügungen entscheiden. Wenn ein Bevollmächtigter die im Außenverhältnis wirksame Vollmacht dazu ausnutzt, Vermögenverfügungen für diese Person vorzunehmen droht ihm die oben genannte Strafe. Je nachdem wie die Vermögensverhältnisse der Oma sind und wie hoch das angedachte Darlehen ist, könnte sogar die Bank selber auf den Mißbrauch aufmerksam werden und Strafanzeige erstatten.
Nein, das wäre aus meiner Sicht eine missbräuchliche Wahrnehmung der Vollmacht.
Vielen Dank schon mal für all die konstruktiven Rückmeldungen.
Zu den Gründen für einen Kredit möchte ich mich nicht äußern, sondern bei der Frage bleiben.
Nachdem ich die Antworten gelesen habe ist nun die Frage:
stellt es eine sittliche Pflicht dar, wenn dieser Kredit zustande kommt, wie es im genannten Artikel beschrieben wird, oder verstößt es gegen die Auflagen des Betreuers?
Woran ist dies fest zu machen?
Nein, das ist nicht im Sinne der Großmutter, die will sicher bis zu ihrem Lebensende von ihrem eigenen Geld abbeißen.
Kommt das raus geht die Großmutter an einen Betreuer den der Staat bestimmt, der das Geld zurückfordert und dessen Kosten das Geld dann schnell auffressen.
da wir überlegen einen Kredit aufzunehmen und uns das Geld am liebsten privat leihen möchten
Bedeutet wohl eher ihr bekommt keinen, denn bei den Zinsen zur Zeit ist das dich fast umsonst