Abrechnung der Rückgabe des Kaufs im folgenden Jahr?
Sehr geehrte Experten/Expertinnen,
Wenn ich im Dezember 2023 ein Gerät für 2000 € gekauft und es dann nächstes Jahr am 12 Januar 2024 zurückgegeben habe.
Gilt dieser Betrag von 2.000 € als Einkommen für 2023 oder 2024?
Ich bin Freiberufler, verwende die EÜR-Methode und berechne Mehrwertsteuer.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
3 Antworten
Hallo rocksmath,
Hast Du die IST oder die SOLL Versteuerung?
Bei IST buchst Du immer so wie es auf Deinem Konto passiert ist.
Bei SOLL buchst Du anhand der Rechnungen und Belege, die Du bekommen hast.
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In Deinem Fall, ist aber das Geld im Jahr 2023 geflossen, und der Rückzahlungsbeleg ist erst im Januar 2024 geschehen.
Deswegen: Egal ob Ist oder Soll bei Dir:
- Du hast 2023 2000 EUR Verlust
- und 2024 hast Du 2000 EUR Gewinn
zu verbuchen. 😊
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Du buchst also im Dezember ganz normal wie immer.
Und im Januar buchst Du genau den gleichen Satz nochmal als Gewinn-Beleg.
Wenn Du mir erklärst, wie Du zu Einkommen kommst bei der beschriebenen Aktion, sage ich Dir auch, wie es zu versteuern ist.
Wenn kein Einkommen erzielt wird, ist doch egal, wann dieses "nichteinkommen" versteeurt wird.
Du zahlst 2.000,- Euro für einen Gegenstand, auf den Du keine Abschreibung vornimmst, weil Du ihn nicht nutzten kannst und Du gibst ihn deshalb wieder zurück.
Thema durch, kein Einkommen.
So kann man natürlich auch Einkommen ins nächste Jahr schieben. Ich kaufe immer nur ein paar Briefmarken im Dezember.
Wenn Du die Ausgabe unbedingt in 2023 haben willst, dann buche sie halt als Afa.
Die Erstattung in 2024 wird man vermutlich in Zeile 18 der EÜR (Entnahme oder Veräusserung von Anlagevermögen) eintragen müssen.
Natürlich liegt es an Dir selbst. Wenn Du den Test als in Betrieb nehmen wertest, schriebst Du ihn eben als Laptop voll ab (geht ja seit 2021) udn hast dann eben in 2024 Den Verkaufsgewinn durch die Rückgabe.
Meiner Meinung nach eine sinnbefreite Frage!
In 2023 buchst Du einen Abgang von 2000 Euro, reduzierst dadurch den Gewinn in 2023.
Wird der Kauf rückgängig gemacht, verbuchst Du doch wiederholt die 2000 Euro, nunmehr aber in 2024 und halt als Zugang.
Zum Beispiel. Ich arbeite als Grafikdesigner. Wenn ich im Jahr 2023 einen Laptop für 2000 € kaufe, um ihn für die Arbeit zu verwenden, und ich plane, ihn im selben Jahr abzuschreiben. Nachdem ich ihn aber getestet habe, beschließe ich, ihn 2024 zurückzugeben.
Wie buche ich diese Transaktion? und kann ich die 2000 € im Jahr 2023 als Aufwand verbuchen oder nicht?