Wie wird die Steuer auf die Rente im ersten Jahr des Rentenbezugs errechnet?

3 Antworten

Dazu finde ich auch nichts.

Wenn ich mir Paragraf 22 EStG ansehe, Satz 4 bis 7, gilt ja der steuerfreie, lebenslängliche Unterschiedsbetrag (in Euro) eben erst ab dem zweiten Bezugsjahr. Da die jährlichen regelmässigen Anpassungen nicht berücksichtigt werden, kann man doch eigentlich für das erste Jahr abweichend einfach die erzielte Bruttorente zugrundelegen und davon 17% freistellen? Meine Milchmädchenrechnung.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi236f5vq2FAxXvhf0HHbNVCT8QFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__22.html&usg=AOvVaw064sZ3jKvi2Rgn0rjWEpmA&opi=89978449

Der Freibetrag bei Dir 17% basiert auf der Rentenhöhe des Jahres in welchem Du in Rente gegangen bist und bleibt dauerhaft bestehen. Jede folgende Rentenerhöhung wird mithin zu 100% besteuert.


ronnyarmin 
Beitragsersteller
 06.04.2024, 13:50
Der Freibetrag bei Dir 17% basiert auf der Rentenhöhe des Jahres in welchem Du in Rente gegangen bist

Nein, da in dem Jahr, in dem man in Rente gegangen ist, meist kein volles Jahr Rente bezogen wurde. Das wäre nur beim Rentenbeginn 1.1. der Fall. Die 17% basieren auf dem Folgejahr, weil erst dann für 12 Monate Rente bezogen wurde.

Der Rest deiner Antwort stimmt. Leider auch, dass Rentenerhöhungen zu 100% besteuert werden.

Petz1900  09.04.2024, 09:09
@ronnyarmin

Selbst beim Rentenbeginn 1.1. ist das nicht das erste volle Jahr

Die Steuer von 2023 wird ja auch erst in 2024 berechnet. Du machst eine Einkommensteuererklärung und bekommst einen Einkommensteuerbescheid. Das alles >in<2024 >für< 2023 !