Abfindung Fünftelregelung danach auswandern?
Ich möchte nach der Auszahlung einer Abfindung in Januar 2021 auswandern (nicht EU Land). Gilt die Fünftelregelung noch, obwohl ich auswandern wird? Ich wird nicht zurückkehren.
Hat die Brutto oder Netto Mieteinnahme eines Ausländische Immobilien nach dem ich ausgewandert bin, auswirken auf den Steuerlast? Zurzeit habe ich insgesamt negative Einkünfte die ich im Jahr 2021 übertragen könnte. Ich gehe davon aus ich muss die Anlage WA-Est einreichen.
1 Antwort
Wenn die Abfindung ausgezahlt wird, kann sie nach der Fünftelregelung versteuert werden, wenn eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html
Das kann 2020 oder auch 2021 sein.
Wenn Du 2021 die Abfindung ausgezahlt bekommst und dann erst auswanderst, bist Du in 2021 insgesamt noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dann prüft das Finanzamt auch, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann.
Unbeschränkt steuerpflichtig heißt auch, dass Deine Immobilieneinkünfte aus dem Ausland in Deutschland zu versteuern sind. Wie sie versteuert werden, ist in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land festgelegt, in dem sich die Immobilie befindet.