Bin ich durch sofortiges Auswandern bis Mitte Juni beschränkt steuerpflichtig?
Hallo zusammen,
Ich arbeite zur Zeit als Mitarbeiter seit mehreren Jahren im gleichen UN.
Mein Arbeitgeber bietet nun interessante Abfindungspakete an, welches ich annehmen werde. So wie es aussieht wird mein vertraglich vereinbarter letzter Arbeitstag der 31. Mai 2015 sein.
Seit dem 1. Januar gezählt sind es genau 5 volle Monate bzw. 150 Tage.
Wenn ich dann im Mitte Juni auswandere (ich ziehe um nach Kalifornien), falle ich dann in die beschränkte Steuerpflichtigkeit und muss mein Gehalt + Abfindung in 2015 nicht mehr versteuern?
Soweit ich weiß gilt man in DE als beschränkt steuerpflichtig, wenn man weniger als 183 Tagen in DE lebt?
Ich habe vor mir in der 2. Jahreshälfte eine neue Arbeitsstelle in Kalifornien (USA) zu suchen.
Danke schonmal!
1 Antwort
Soweit ich weiß gilt man in DE als beschränkt steuerpflichtig, wenn man weniger als 183 Tagen in DE lebt?
Da kann man mal sehen, was seltsame Legenden wie 183 Tage Regel, so alles auslösen.
1. Du hast mindestens einen Tag im Jahr 2015 einen Wohnsitz in Deutschland gehabt und bist damit hier unbeschränkt steuerpflichtig.
2. Es ist ein Fall der Wegzugbesteuerung.
3. Damit versteuerst Du hier DEin hiesiges Einkommen.
4. Das Einkommen, was Du in den USA beziehen wirst, ist hier steuerfrei. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Vielen Dank. Ich habe Deine Antwort geprüft und sie ist 100% richtig.
Leider muss ich sagen, dass Du Recht hast. Ich hätte lieber mein Brutto ausgezahlt bekommen.