Hallo ich bin mi meinem nichtleiblichen Sohn nach Russland ausgewandert und muss jetzt Kindergeld zurückzahlen?
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf Kindergeldrückzahlung. Vor Dreieinhalb Jahren habe ich für meinen nicht leiblichen Sohn Kindergeld beantragt, leider mussten wir aus Familiären gründen nach Russland auswandern, jedoch haben wir das Kindergeld weiterhin eingenommen. Jetzt sind es mittlerweile schon etwas Länger als 2 Jahre, dass ich mich in Ausland befinde. Vor etwa ein Monat, erhielt ich ein schreiben ich hätte kein recht auf das Kindergeld gehabt weil ich ausgewandert bin und muss eine Rückzahlung in Höhe von 3000 € tätigen, die ich überhaupt nicht habe. Bitte um Hilfe fielen dank.
2 Antworten
Hallo,
Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern (Vater oder Mutter) durch die Kinder entstehen.
Anspruch auf KG besteht nur, wenn die Eltern(Vater oder Mutter) hier in Dt. einen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder wenn ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgewiesen wird.
Da du jetzt n u r das (anscheinend) zu Unrecht bezogene KG zurückzahlen musst, hast du insofern noch Glück !( dazu mehr im u.g. Link) Du hättest der Kindergeldkasse euren Wegzug rechtzeitig bevor ihr den Wohnsitz Deutschland aufgebt, melden müssen !
Du kannst jetzt nur noch versuchen, über eine akzeptable Rückzahlung mit der Kindergeldkasse zu verhandeln.
Das Problem in der ganze Sache war, dass ich nicht genug informiert war, ich habe gedacht, dass ich als deutscher Staatsbürger recht habe, dass Kindergeld auch in Ausland weiterhin einzunehmen.
Fehlinformation schützt nicht vor den Folgen. Insbesondere weil DU schreibst "auswandern," also ohne die Absicht in absehbarer Zeit zurück zukehren, bzw. nur auf Zeit nicht in Deutschland zu sein. Das hätte Dir klar sein sollen, , dass man keinen Anspruch auf Transferleistungen hat, wenn man sich aus dem Steuer- und Sozialsystem verabschiedet.
Wie soll die Hilfe aussehen ?
Nein, wieso auch. Du hast Geld erhalten, das Dir nicht zustand. Wärest Du hier, würdest Du bestraft werden.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Problem in der ganze Sache war, dass ich nicht genug informiert war, ich habe gedacht, dass ich als deutscher Staatsbürger recht habe, dass Kindergeld auch in Ausland weiterhin einzunehmen.