Rückkehr aus Dubai?
Ich lebe und arbeite in Dubai seit 4 Jahren und möchte nächstes Jahr nach Deutschland zurückkehren. Was muß ich beachten, um in D keine Einkommensteuer zu bezahlen? Wieviel Tage darf ich höchstens in D sein, um nicht steuerpflichtig zu sein? Wenn ich bis Juli 2021 in Dubai bin, verbleiben 153 Tage in D, bin ich damit auf der sicheren Seite? Ich habe eine Eigentumswohnung fremd vermietet, wenn der Mieter schon im Mai auszieht, kann das Finanzamt die Wohnung als Wohnsitz deklarieren oder gelte ich erst als ansässig, wenn ich mich wieder in D anmelde?
2 Antworten
Als mitlesende Lain (Laie) meine ich, es geht hier um die Zuzugsbesteuerung und da gilt das DBA zwischen Dubai/VAE und Deutschland.
Vielleicht ist dieser link hilfreich, denn vermutlich wird die "Anrechnungsmethode" auch in Deinem Fall angewandt.
Wenn du in D wohnst oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast bist du hier auch steuerpflichtig.
Egal wieviele Tage.
Und Melderecht hat überhaupt nichts mit Steuerrecht zu tun.
Das ist mir schon klar, die Frage war wie ich es vermeiden kann das in Dubai erzielte Einkommen in D nachträglich zu versteuern.
am 1. Januar umziehen, alles andere nützt nix.
Ansonsten unterliegt das "nur" dem Progressionsvorbehalt, wäre also ein bisschen billiger ;)
Zuzugsbesteuerung hat erst einmal nichts mit einem DBA zu tun.
Einen Teil des Jahres ist man unbeschränkt steuerpflichtig, den anderen Teil eben beschränkt steuerpflichtig. Dafür braucht man kein DBA.
Ein DBA kann (!) dann in Frage kommen, wenn während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht auch ausländische Einkünfte erzielt werden.