A oder B Verstoß (Verkehrsrecht)?
Hallo. Ich habe gestern einen Bußgeldbescheid erhalten. Der Vorwurf ist wie folgt:
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige (Seitenspiegel defekt) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 108 BKat Ihre Einlassung aus dem Vorverfahren konnte Sie von dem Tatvorwurf nicht entlasten.
Strafe: 80€ + 1P in Flensburg
Da mir dieser Vorwurf genau einen Tag vor dem Ende meiner Probezeit gemacht wurde, würde mich sehr interessieren, ob dies ein A oder B Verstoß ist und ob sich ein Widerspruch lohnt.
2 Antworten
Das Fahren ohne Außenspiegel ist nirgends aufgeführt ob A, oder B Verstoß, aber es ist eine Ordnungwidrigkeit. Es wird als B Verstoß eingestuft werden und einer ist ohne Folge wie eine Verlängerung.
Hallo,
......☝️ du bist doch auf dem Weg zur Werkstatt gewesen, oder ? 😉
Na Danke 😤......du kannst ja Mut machen 😅 ein Versuch wäre es mir wert ... vielleicht ist der Bearbeiter ein AZUBI .....die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ! 🤭
👋
Frage......müsste ich das Auto dann z.B. auf dem Supermarkt Parkplatz stehen oder zur Werkstatt abschleppen lassen, sollte so etwas dort passiert sein ? 🤔
Nein, natürlich nicht. Du kannst Vorsichtig zur nächsten Werkstatt fahren. Aber Du solltest (siehe Text) wenn Du angehalten wirst, das auch schon so sagen und nicht, wie es der Frager wohl gemacht hat, etwas anderes sagen.
Aber doch, Dein Lächeln strahlt doch aus dem Profilbild und außerdem hast Du schon sehr viel sehr gute Antworten gegeben.
🙏 oh Danke ‼️ 🤗 solch eine Nettigkeit (hört und liest man viel zu selten im höherem Alter 🤭) hat mir das letzte Mal vor einem 1/2 Jahr "unser" Kellner im Ägypten Urlaub beim Abschied gesagt:
"Mama, du bist der beste Gast, den ich je in meinem Leben getroffen habe " ....
der nette junge Mann ist 28 J. alt 😅 wir haben bis heute noch sporadisch über die Hotel App Kontakt.
👋
Klappt leider nicht mehr: