Hallo. Ich habe gestern einen Bußgeldbescheid erhalten. Der Vorwurf ist wie folgt:
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige (Seitenspiegel defekt) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 108 BKat Ihre Einlassung aus dem Vorverfahren konnte Sie von dem Tatvorwurf nicht entlasten.
Strafe: 80€ + 1P in Flensburg
Da mir dieser Vorwurf genau einen Tag vor dem Ende meiner Probezeit gemacht wurde, würde mich sehr interessieren, ob dies ein A oder B Verstoß ist und ob sich ein Widerspruch lohnt.