Bußgeldbescheid an falsche Adresse?
Hallo an alle,
ich wurde vor 2 Monaten geblitzt und ein Monat spät kam ein Brief „Anhörung im Bußgeldverfahren“ dieser wurde aber an meine alte Adresse, wo meine Eltern noch wohnen, geschickt. Also habe ich ihn quasi nicht gesehen. Daraufhin habe ich nicht geantwortet. In der Zwischenzeit habe ich meine Adresse an der KFZ Zulassungstelle geändert, da ich dies vergessen habe. Nun ist auch der zweite Brief „Bußgeldbescheid“ wieder an die Adresse meiner Eltern geschickt worden. Dort steht jetzt auch erst der eigentliche Betrag, den ich zahlen sollte + 25€ Gebühr und Vewaltungspauschal 3,50€. Nun meine Frage, eigentlich habe ich beide Schreiben noch nicht gesehen, da ich vergessen habe mich umzumelden, die Gebühr will ich eigentlich nicht bezahlen. Wie kann Bzw. Sollte ich jetzt vorgehen ?
Vielen Dank für wertvolle Tipps
LG
4 Antworten
Du solltest das so schnell wie möglich bezahlen, da es sonst noch teurer wird. Du hast versäumt, die Ummeldung durchzuführen. Die Behörde ist nicht verpflichtet, mehrfache Halterabfragen zu machen. Die Halterabfrage bei Erstellung des Bußgeldbescheids ist ausschlaggebend und zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug an der alten Adresse gemeldet. Das ist einzig und alleine dein Verschulden.
Ein bekannter von mir hat ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid vorgelegt, weil die falsche Straße des Geschehens im Schreiben angegeben wurde. Seinem Einspruch wurde deswegen recht gegeben und die Strafe wurde abgeschafft. Das ist ein formales Fehler genauso wie in deinem Fall, dagegen lohnt sich ein Einspruch.
Sorry, Deine Dämlichkeit, weil Du dich nicht umgemeldet hattest.
Du wirst zahlen müssen, auch die Extrakosten, denn für die Behörde gilt:
Zugestellt. Und auch an die zum Zeitpunkt der Zustellung richtigen Meldeadresse von dir.
Da wollte wohl jemand besonders neunmalklug sein, tja, nun ist es halt teurer geworden.
Dass Du die Anhörung ignoriert hat, ist egal. Wenn Du den Bußgeldbescheid ignorierst, wird er rechtskräftig. Danach musst Du so oder so zahlen (selbst wenn du es nicht gewesen wärst).
Und da Du der Bußgeldbehörde keinen Fehler nachweisen kannst, sondern diesen selber begangen hast, kommst Du da auch nicht raus.