Antwort
Ich habe das gleiche Frage: allerdings bei ist gibt es Abweichung.
In dem Bescheid wird folgende Begründung angegeben: es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (zum Beispiel Bafög) an bestimmte definierte Begriffe an (zum Beispiel Einkünfte, Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte), sind entsprechende Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 3483 € zu mindern. Während die 4270 Euro sind die 2/3 meiner tatsächlich angefallenen Kinderbetreuungskosten.
Warum gibt diese Abweichung? Kann jemand vielleicht erklären?