In stehenden Verkehr eingefahren. Wer hat Schuld?
Ich fuhr aus einer Nebenstrasse in den stehenden Verkehr ein (Hauptstrasse). Die Vorfahrtberichtigte Hauptstrasse hatte 2 Fahrspuren (In meine Fahrtrichtung). PKW der rechten Fahrspur stopte für mich und lies mich einfahren, ich fuhr schräg vor einen stehenden LKW, der auf der linken Fahrspur stand. Vor dem LKW standen mehere Fahrzeuge die auf grün der Ampel warteten. Bei Grünlicht fuhr der LKW an und mir vorne links in den Kotflügel. Polizeibericht spricht von "Aussage gegen Aussage". Gegnerische Versicherung sieht eine Mithaftung zu meinen Lasten von 70% da ich mich in den Gefahrenbereich des LKW bewegt hätte und er aufgrund des toten Winkel mich nicht sehen konnte. Ist dieses rechtens?
6 Antworten
Das hört sich doch recht plausibel an seitens der Versicherung.
1.Dir wird für die rechte Spur Vorfahrt gewährt, das hat ja auch geklappt.
2. Du wechselst dann von der rechten Spur auf die linke Spur, vor einen bis dahin stehenden LKW, der Dich nicht sehen oder erwarten kann. Die Lücke vor dem LKW ist zudem vermutlich auch erst dadurch entstanden, dass die vor ihm stehenden Fahrzeuge angefahren sind. Insofern hättest Du damit rechnen müssen, dass auch der LKW anfährt.
"glauben" gibts im Gesetz nicht, da zählen nur Beweise, was Du nicht beweisen kannst.
"ist rechtens",
man erzwingt sich keine Vorfahrt, Du hast also einen Unfall wegen deinem Verkehrsverstoss in erheblichem Maß verursacht.
Es spielt auch keine Rolle, ob der LKW Fahrer jetzt gewunken hätte, was ja eine Fliege verscheuchen sein könnte, und nicht Dir gelten würde.
Du musst Vorfahrt gewähren, und wenn man versucht, die Vorfahrt sich frech mit einfahren zu erzwingen, muß man auch die Konsequenzen tragen.
Für mich persönlich würde ich da sogar einen Punkt im Strafregister sehen...
Man erzwingt sich keine Vorfahrt, wir sind hier nicht im Orient, wo jeder fährt wie er denkt...und auf Verkehrsregeln da pfeift.
Nehm dir ein Anwalt für Verkehr der sagt dir das am besten. Vielleicht hast auch eine Rechtsschutz Versicherung dann kostet dich es garnichts.
Hatte mal ein Fall auf der Autobahn. Hielt als Zeuge und wurde plötzlich zum mitbeschuldigten. Kam da auch nur mit ein Anwalt wieder raus. Sonst hätte ich Prozente für nix drauf bekommen.
das sehe ich anders, bei fast allen Rechtschutzversicherungen muß man mit einem Eigenanteil rechnen, in der Regel 150 Euronen, und die Rechtschutzversicherung muß schon einige Zeit bestanden haben, glaube 3 Monate, zumindest bei meiner ist das so. wie das ist, wenn die Polizei Dir die Hauptschuld gibt, der Rechtschutzversicherung steht es frei, zu entscheiden, ob sie für die Kosten da aufkommt.
Hatte auch nicht davon gesprochen eine neu abzuschließen und dann die V. In Anspruch zunehmen 🙈 den Eigenanteil macht ja jeder für sich aus. Ich hatte da immer 0 € Selbstbeteiligung.
jeder so wie er meint, ich habe 150 Eigenanteil, bin bei der Huk, bin auf 23 % Schadensfreiheitsrabatt, habe da für 20 Euronen zusätzlich den Punkt "1 Schaden pro Jahr gratis" abgeschlossen, bei 23 % würde ich erst nach 7 Jahren nach einem Unfall auf den gleichen Schadensfreiheitsrabatt kommen...
Die Rechtsschutz bezahlt das. Wenn keine hast mach erstmal ein Erstgespräch der sagt dir schon wie deine Chancen stehen.
Ich musste damals knapp 360€ für den Anwalt bezahlen.
Wenn es bei 70/30 bleibt, sind 360,-€ natürlich trotzdem rausgeschmissenes Geld.
Ich kann leider den häufig gegeben Tip "geh zum Anwalt" nicht immer nachvollziehen. Nur bei klarer Erfolgsaussicht, da dann der Gegner diese Kosten zu tragen hat. Bei unklarer Erfolgsaussicht steht eben für den Fragesteller das Risiko im Raum, zusätzlich zur Beitragserhöhung auch noch die Anwaltskosten an der Backe zu haben.
Sprach vom erstgespräch suchen. Nicht das du 360€ bezahlst. Das war bei mir weil ich übers Gericht ging. Dann kostet dich der Anwalt um die 100€ oder auch weniger.
Ob die 70 % korrekt sind, kann man nur entscheiden, wenn man die Messungen und Unfallskizzen gesehen hat, aber Deine Mitschuld von MInimum 50 % ist klar.
Rechts eingefahren, Spurwechsel nach links, ohne Vorbereitung mit Blinker, weil ja nicht möglich, ohne Vorbereitung durch Blickkontakt mit dem Fahrer.
Da ich ja ca. 50cm von dem LKW (In Fahrtrichtung) entfernt stand,
Das ist reingequetscht. So fährt man in Rom, oder Paris, aber nicht in Deutschland (ich bin in allen drei Ländern bzw. Städten gefahren).
In Paris kommt man wohl ohne Reinquetschen gar nicht voran. Wie es dort mit den Versicherungen funktioniert, weiss ich gar nicht. Aber hier ist halt bundesdeutsches Recht
Du hast die Vorfahrt des LKW missachtet. Dass dir die Hauptschuld für den Unfall auferlegt wird, halte ich für korrekt, eine Beurteilung des prozentualen Anteils erlaube ich mir nicht.
Spannend wird auch, ob dass als Spurwechselverstoß (TBNR 107101) oder als Vorfahrtverstoß gewertet wird (TBNR 108607). Letzterer wäre deutlich teurer.
Naja, Ampel war rot und der Verkehr stand, als ich mich schräg vor den LKW "drängelte". Da ich ja ca. 50cm von dem LKW (In Fahrtrichtung) entfernt stand, mein Fahrzeug eine gewisse Breite hat, fällt es mir schwer zu glauben der Fahre hätte mich nicht gesehen.