Ist anwaltl. Forderung (90,20€) wg. angeblich nicht bezahltem Benzin gerechtfertigt?
In der letzten Maiwoche habe ich an einer Jet-Tankstelle kurz angehalten, um zu tanken, wobei kaum noch etwas in den noch fast vollen Tank hineinpasste und an der Kasse, nachdem ich die Nummer der Tanksäule nannte, dann auch noch Zigaretten verlangt. Beides zusammen wurde, wie ich annehmen konnte, mit meiner VISA-Scheckkarte / PIN bezahlt. Der Kassenbon wurde auf Anfrage nicht ausgehändigt, ich hatte hier auch nicht meine Brille dabei.
Anfang der Woche kam ein Brief per Post eines Anwalts aus Dresden mit der Behauptung, ich hätte mich von der Tankstelle entfernt, ohne den Betrag von 6,-€ für 5,13l Benzin zu bezahlen. Höhe seiner Forderung 90,20€.- Ein Nachweis oder Beleg war nicht dabei, auch keine polizeiliche Anzeige, wobei das Kennzeichen meines Fahrzeugs mit angegeben war. Bei Überprüfung meines Kontos war zwar die Abbuchung des Betrags für die Zigaretten vorhanden (6,70€€), nicht aber für das Benzin. Das war mir bis dato noch gar nicht aufgefallen gewesen.
Ich faxte dem Anwalt zurück, dass die Abbuchung an der Tankstelle stattgefunden hatte, fügte die Kopie der Kontoabbuchung bei und schrieb dazu, dass man jedoch anscheinend seitens der Angestellten das Tanken nicht eingegeben hatte, ich mir aber ganz sicher bin, dieses angegeben zu haben, zumal ich zunächst nur deshalb zur Kasse gegangen war, um die Tankfüllung zu begleichen, erst da hatte ich noch das Päckchen Zigaretten verlangt.
Bin ich nun verantwortlich dafür, was die Angestellte in die Kasse eingegeben hat? Ich hatte mich darauf verlassen, dass ich durch meinen Hinweis auf die Säulennummer meiner Bezahlpflicht nachgekommen war und nicht noch einmal alles kontrollieren müsste. Aktuell nun wurde mir ein Angebot des Anwalts per Mail zugesandt, in dem er mir unter Fristsetzung anbot, "nur" die Hälfte bezahlen zu können, damit wäre dann die Sache erledigt.
Das alles kommt mir insgesamt sehr merkwürdig und nicht seriös vor; zudem erinnere ich mich sehr genau, mein vorgenommenes Tanken genannt zu haben.
Der Vorgang war an einem Sonntag gewesen und kaum andere Personen waren dort anwesend, so dass die hinter der Theke stehende Angestellte mich ja auch beim Tanken durch die durchgehende Schaufensterscheibe gesehen haben dürfte, so dass ihr auch hierdurch klar gewesen sein muss, wozu ich die Tankstelle betreten habe. Mein Auto stand schließlich auch noch an der entsprechenden Zapfsäule, die mit der Kasse verbunden ist, so dass der fällige Betrag für das erfolgte Tanken an die Kasse übermittelt worden war.
Aus den Forenbeiträgen, die ich jetzt zu ähnlichen Vorgängen lese, könnte man schließen, dass da evtl. fast so etwas Ähnliches wie ein System, böswillig formuliert eine Strategie der Abzocke, dahintersteht.
Wie kann/soll ich darauf reagieren?
3 Antworten
Inkasso Rechner im Internet verwenden. Die RA-Gebühren sind maßlos überzogen und unverhältnismäßig. Inkasso-Gebüren sind seit wenigen Jahren gesetzlich gedeckelt, Faktor 1,3 von Hauptforderung etc. Gegen die Inkasso-Gebühren ebenfalls Widerspruch einreichen. Das musst Du so eh nicht bezahlen.
Da ich selbst an der Tankstelle gearbeitet habe,kenne ich das Problem.
Die Kunden kamen zur Kasse,sahen dann noch das eine und andere,und verfassen ihren Tank anzugeben.
Als Kassierin schaut man nicht dauern zu den Tanksäulen.
Es hätte ja ein neuer Kunde mit den Auto sein können.
Kann mir nicht vorstellen,das die Kassierin den Kassenzettel verweigert.
Außerdem stand doch die Abbuchung auf den Zettelausdruck von der EC Karte.
Alles ein bisschen merkwürdig:
Anwälte haben eine Gebührenordnung, eine Forderung für einen Mandaten muss Bezug auf diese Gebührenordnung nehmen.
Das Hin und Her, "habe ich nicht gemerkt, ich dachte usw." zählt nicht - du musst die offen stehende Forderung begleichen.
Kein Kassenzettel erhalten, es gibt seit 1.1.20 die Kassenbonpflicht in Deutschland - das ist mit Sicherheit die Schwachstelle beim Gläubiger, nichtsdestotrotz eine berechtigte Forderung musst du bezahlen, egal ob es ein Tropfen oder eine Tankfüllung war.
Was tun?
Rechtschutzversicherung: ja - eigenen Anwalt einschalten
Ansonsten versuchen die außenstehende Zahlung vor Ort in bar gegen Quittung noch zu leisten. Wird dies abgelehnt, bleiben nur 2 Möglichkeiten, entweder klein beigeben und der "anwaltlichen" Forderung nachgeben, oder auf eigene Kosten einen Anwalt zur Streitbeilegung beauftragen. Ist zwar die beste Möglichkeit, wird aber teuer...
Toll - wenn der Anwalt einen Strafantrag stellt und gleichzeitig eine Zivilklage durchführt, hat der Fragesteller schlechte Karten und mit Inkassounternehmen ist bei berechtigten Forderungen nicht zu spassen
Wo liest Du den was von einem Strafantrag? Zivilklage? Höööö? Wie kommst Du darauf? Kennst Du dich mit Inkasso-Techniken überhaupt aus? Eher nicht, oder?!
Auf bereitwillig einnickende unkundige Schuldner, wie Deinen Aussagen nach zu schlussfolgern ist, warten die Inkassos nur, damit sie sie ausnehmen können.
Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?
Der Fragesteller ist kein Pedant, der wegen eines nicht befüllten Tanks u. U. schlaflose Nächte verbringt, sondern jemand, der in einem kleinen Dorf nicht gerade wenige km entfernt der nächsten größeren Ortschaft wohnt, die weder über eine Tankstelle oder andere Geschäfte des täglichen Bedarfs verfügt und den zufällig an der Jet vorbeiführenden Weg genutzt hat, noch günstig vollzutanken. Einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Ärger kann ich von daher nicht feststellen. Und ganz sicher lag es nicht in meinem Ansinnen, das Benzin nicht zu bezahlen, ich habe mich wie seit Jahrzehnten, darauf verlassen, dass alles richtig eingegeben und abgezogen wird, allerdings erfahre ich gerade aus meinem Umfeld, dass diese besagte Tankstelle wegen solchen oder ähnlichen Vorfällen schon einige Male in Misskredit geraten war.
Für so einen unnötigen Schrott-Deal (wer betankt allen Ernstes einen vollen Tank mit 5,13l Sprit? Was soll das?) braucht man keinen Anwalt. Kanonen auf Spatzen geschossen.
Der Fragesteller kann sich auf den umfangreichen Internetseiten des Verbraucherschutzes nach Formularen, also Widersprüchen schlau machen. Stichwort: unberechtigte Hauptforderung. Gerade wenn sich noch mehr Betroffene finden sollten, werden die Verbraucherzentralen richtig aktiv.
Bei einer Rechtschutzversicherung gibt es oft ne Selbstbeteiligung. Diese übersteigt die Inkassokosten in dem Fall.
Die Forderung kann nicht mehr bei der Tankstelle beglichen werden. Es wäre ein unnötiger Weg dorthin, denn Inkasso-Anwalt impliziert schon das Factoring (Forderungsverkauf). Alle Tankstellen arbeiten mit Inkassos zusammen, weil sie kein eigenes zentrales Mahnwesen haben!
Ich kann nicht anders, als zu denken, dass es sich beim Fragesteller um einen Pedanten handelt, der ohne vollen Tank nachts nicht ruhig schlafen kann. Den echt überflüssigen Ärger hätte er sich von Vorneherein sparen können.