Darf Widerruf widerrufen werden?
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen durch einen schriftlichen Kaufvertrag ein Brautkleid gekauft. Ich vereinbarte, den Betrag zu überweisen, das Kleid blieb im Geschäft. Ich war mir danach unsicher und rief die Verkäuferin an, ob sie mir stattdessen ein anderes Kleid bestellen könne. Das war aufgrund der Lieferzeit nicht möglich, sie erklärte mir aber, dass ich den Vertrag innhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dann sofort Gebrauch davon gemacht, die Verkäuferin war damit einverstanden und bat mich, die ausgestellte Rechnung zu vernichten, diese sei nun ungültig. Kurze Zeit, also einen halben Tag später, teilte mir allerdings die Verkäuferin via WhatsApp-Sprachnachricht mit, dass sie den Widerruf doch nicht gewähren könne, weil sie mir einen Rabatt auf das Kleid gegeben hat. Ich solle doch noch heute den Betrag überweisen, anderenfalls droht eine Mahnung bzw. wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
Was gilt also hier? Der Vertrag wurde doch von beiden Seiten widerrufen, damit also ungültig, oder? Lässt sich ein Widerruf vom Händler denn so einfach zurücknehmen? Ich bin damit nicht einverstanden.
1 Antwort
Kaufst Du im Ladengeschäft, steht Dir gesetzlich überhaupt kein Widerruf zu.
Ausnahme:
Dieses wird freiwillig z. B. durch AGB vom Verkäufer gewährt.
Wird etwas freiwillig gewährt, dann können und dürfen die dann auch die Regeln festlegen und vorgeben.
Ein Widerruf per Telefon ist immer problematisch, weil nicht beweisbar. Sowas sollte IMMER schriftlich erfolgen.
Dein Glück könnte die Whatsapp sein, die ja scheinbar bestätigt, dass dieses zunächst gewährt wurde. Hier kommt es nun auf den genauen Text an, ob man dieses nun gegen die Verkäuferin verwenden kann.
Das ist ja nicht Dein Problem, wenn die Mitarbeiterin einen Fehler macht.
Ein Fehler der Verkäuferin ist nicht Dir anzulasten, dieser liegt im Verantwortungsbereich der Chefin und wird so gehandhabt, als wenn sie selbst den Fehler gemacht hat.
Das können und dürfen die dann schön intern untereinander klären
Vielen Dank für die Einschätzung, Alarm67! Das sehe ich auch so. Das Problem wird am Ende leider die Beweiskraft sein. In der WhatsApp-Nachricht der Verkäuferin ist nicht explizit von dem mir telefonisch gewährten Rücktritt die Rede. Sie hat lediglich folgendes gesagt: „Ich habe gerade nochmal mit meiner Chefin gesprochen und es tut mir mega leid, aber die 14 Tage Rückgaberecht gelten nicht auf Sale-Kleider und ich habe dir ja Sale auf das Kleid gegeben und es ist ein Ausstellungsstück und damit ist es komplett hinfällig, also dein Kaufvertrag ist abgeschlossen. Die Kleider sind vom Umtausch oder der Reklamation ausgeschlossen und deswegen müsstest du heute wenigstens eine Anzahlung leisten…“.
Ich schätze, das ist etwas dünn?
Nicht nur dünn!
Sie nimmt leider keinen Bezug darauf, dass sie dir den Widerruf eigentlich schon bestätigt hat, leider ja nur mündlich.
Aber wenn Du Dir das Kleid bereits ausgesucht hattest, spricht ja vieles dafür, dass es Dir gefällt.
Dann nutze doch das Missverständnis und verhandel den Preis mit der Chefin.
Vielleicht kommt sie Dir noch ein Stück entgegen!?
Auf jeden Fall wünsche ich Dir/euch eine tolle Hochzeit! 🍀🍀🍀
Noch einmal, danke! Das blöde ist nur, dass ich kurz nach dem Telefonat bei einem anderen Geschäft ein Kleid bestellt habe, weil ich mich auf die Aussage natürlich verlassen hatte. Sonst würde ich nun nicht so akribisch nachhaken…
Okay danke. Ich habe noch einmal mit der Chefin des Ladens gesprochen, die zugibt, dass ihre Mitarbeiterin einen Fehler gemacht hat und mir den Widerruf nicht hätte einräumen dürfen. Sie besteht als Chefin aber darauf, dass der Kaufvertrag gültig ist.