Irrtümlich Lastschrift widerrufen- mit welcher Konsequenz ist zu rechnen?
Meine Frau war unlängst einkaufen, und ich wußte das nicht. Hab die Lastschrift widerrufen und nun sind wir drauf gekommen, daß die Zahlung doch berechtigt abgebucht wurde! Mit welcher Konsequenz muß ich rechnen? Habe ich einen negativen Schufavermerk? Könnte es zur Anzeige gekommen sein? Oder wird einfach nochmals abgebucht? Kann mich ja erst morgen an das Kaufhaus wenden- bin ganz unruhig deshalb.L
3 Antworten
Ich denke, das passiert öfter und so schnell schießen die Römer nicht, wie man so schön sagt. Mach Dich morgen aber auf den Weg u. kläre das umgehend, um die Mahnkosten in Grenzen zu halten.
Sobald du ein widerruf machst bekommst du nach einigen tagen eine zahlungserinnerung bzw eine mahnung samt bearbeitungsgebühren bzw mahngebühren dann überweist du die kosten nachträglich die verkäufer senden dir zwei bis drei erinnerungen per post und per e-mail wenn du nach drei briefen vom verkäufer nicht reagierst dann kommt das Inkassobüro in den plan und dann wird's noch teurer
Eine widerrufene Lastschrift wird nicht nochmals abgebucht, das dürfte das Unternehmen auch nicht. Am schnellsten räumt man das Missverständnis aus dem Weg indem man mit dem Zahlungsempfänger einfach noch einmal telefoniert oder besser noch im persönlichen Gespräch den Umstand erklärt und die Rechnungssumme entweder in bar begleicht oder überweist.
Ich glaube, es waren die Preußen, die nicht soo schnell schossen... :-)