Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

baby, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Schwangerschaft, umzug, Umzugskosten, KdU
ARGE rechnet trotz hoher Fahrtkosten gesamtes Ausbildungsgehalt an

Mein Mann und ich bilden mit unserem kleinen Sohn eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, mein Mann derzeitig arbeitssuchend, deshalb erhalten wir bzw er und mein Sohn ALGII.

Ich verdiene knapp über 400 Euro netto im Monat. Meine Fahrtkosten zum Betrieb belaufen sich im Monat auf rund 300 Euro, hinzu kommen 35 Euro fürs Zugticket zur Berufsschule (Blockunterricht ca alle zwei Monate, deswegen lege ich pauschal jeden Monat das Geld für eine Woche weg). Außerdem hat mein Sohn einen Ganztagsplatz im Kindergarten, den bezahlen wir vom Kindergeld, das was übrig bleibt sind noch einmal hundert Euro.

Mein gesamtes Gehalt wird angerechnet, ich bekomme also nichts dazu, obwohl die Kosten nachweislich die Einnahmen übersteigen-und da ist Essen noch nicht mit eingerechnet, sowie Unterhaltskosten für das Auto etc (und das brauche ich bei über 30km pro Strecke ohne öffentliche Verkehrsanbindung). Von der Sachbearbeiterin erntete ich auf mein Nachfragen hin nur Schulterzucken, wir könnten ja unseren Sohn im Kindergarten abmelden um Geld zu sparen, uns fiele schon etwas ein. Ganz davon ab gesehen dass das Blödsinn ist-es gibt genug Arbeitslose denen noch Tagesmütter finanziert werden, außerdem verfällt der Anspruch meines Sohnes auf den Platz sobald wir ihn abmelden und mein Mann wollte schon ganz gerne wieder arbeiten.

Es sieht nicht aus als würden wir noch lange in diesem Sumpf stecken, aber kann mir vielleicht trotzdem jemand weiter helfen? Darf die ARGE das komplette Gehalt abziehen, obwohl ich belegen kann dass die Ausgaben höher sind (wie gesagt, ohne dass da Nahrung oder sonst irgendwas drin wäre)?

Ausbildung, Hartz IV

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