Guten Tag,

mein Mann ist 28 Jahre alt und hat Erbkrankheiten (Trichterbrust).

Ich bin im 7. Monat schwanger mit dem zweiten Kind.

Wegen dieser Erbrankheiten hat uns die KESB (Schweizerische Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) mit einem supervisorischem Bescheid das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen für unsere Tochter, die 1 Jahr alt ist.

Wir müssen jetzt ein Erziehungsgutachten machen, damit die KESB sehen kann, ob wir fähig sind, die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen, weil wir zu viele Eigenprobleme (Erbkrankheiten) haben.

Meine Frage ist, wieso uns die KESB so schikaniert - es gibt Familien, die ähnliche Hilfe brauchen.

Was denkt ihr darüber?

Und ja, ich weiss, es ist selbstverständlich, dass es etwas Schlimmes gewesen sein müsste, dass sie unser Kind weg nehmen.