Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf
Wieso gibt es bei der Bank zwei Töpfe "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern"?

Ich habe ein Depot bei der Postbank. Ich habe zuletzt Gewinne realisert.

Vor der Gewinnrealisierung hat ich einen Betrag im Topf "Aktienverluste".

Zuerst habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft.

Dadurch ging der Topf Aktienverluste auf 0. Der restliche Verkaufsgewinn wurde mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet.

Dann habe ich ein Zertifikat verkauft. Der Sparerpauschbetrag ging durch diesen Verkauf auf 0 und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den verbleibenden Gewinnbetrag erhöht.

Dann habe ich einen ETF verkauft. Der gesamte Gewinn hieraus musste versteuert werden und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den Gewinnbetrag erhöht.

Anschlissend habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft. Nun wurde der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Aktien" um den Gewinnbetrag erhöht.

Fragen hieraus:

Werden Aktienverluste, die ich sehr wahrscheinlich noch realisieren muss, nicht automatisch mit dem Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" verrechnet?

Bzw. ist es nicht möglich/zulässig Aktienverluste mit Gewinnen aus ETF's/Zertifikaten verrechnen bzw. umgekehrt?

Wenn das nicht gehen sollte, sollte man dann überhaupt Aktien und gleichzeitig ETF's/Zertifikate in seinem Depot haben?

Ansonsten könnte es ja z. B. passieren, dass man Steuern auf Aktiengewinne zahlen muss, obwohl man vorher große Verluste mit ETF's gemacht hat, und umgekehrt?

Geldanlage, Aktien, Börse, Geld, Kapital, Bank, Depot, Steuern, Zertifikat
Anlagevorschläge Sparkasse

Einen schönen guten Tag !

Da unsere Deka-Anlage in vielen Jahren eine durchschnittliche Rendite von 0,6% gebracht hat, war mein Plan, diesen sechsstelligen Betrag zu verkaufen und bei einer Direktbank als Tagesgeld anzulegen.

Der Bankberater sagte aber, daß alle Direktbanken unseriös und unsicher sind und riet uns zur Anlage einer der folgenden 4 Anlagen.

Was haltet Ihr so davon?

1. Carrara Zuwachsanleihe 09n/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB01L / DE000HLB01O

Laufzeit 6 Jahre

Zinsen= 1-2 Jahr = 1,5% Zinsen, 3.=1,6%, 4.=1,7%, 5.=1,8%, 6.=2%

Ausgabepreis = 100%

Rückzahlung = 100% des Nennbetrages am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,5% des Nennbetrages

2. Inflationsanleihe 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB00y / DE000HLB00y5

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = 1 Jahr lang 3%. Danach richtet sich der Zins an der Inflationsrate, mindestens aber 1%

Ausgabepreis = 101,50% (1,5% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 2,25% des Nennbetrages

3. Geldmarktfloater 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thürigen HLB00U DE000HLB00U3

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = Mindestens 1,6%, Höchstens 4%

Ausgabepreis = 100,85% (0,85% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,85% des Nennbetrages

4. GIA- Rentenplan.

Gesellschaft für Industrieberatung AG

Man entscheidet selbst, ob und wieviel man sich ausschütten lassen möchte.

Oder wäre es besser, aufgrund der Steuerfreiheit beim Verkauf des Dekabestandes (Kauf vor 2009), alles so zu lassen wie es ist?

Herzlichen Dank

Geldanlage, Anleihen, Sparkasse, Steuern, Tagesgeld, Deka
Probleme wegen Besitz von Goldbarren ?

Hallo,

ich suche hilfreichen Rat, da ich nicht weiss wie ich mit meinem Sachverhalt (rechtlich) umgehen soll:

Da ich eine alte Dame längere Zeit gepflegt habe, und mehr für sie da war als ihre eigenen Kinder, sprach sie immer davon mir vor ihrem Tod etwas "wertvolles" schenken zu wollen. Ich dachte darüber nie großartig nach, da ich wusste dass die Kinder alles erben.

Zwei Tage vor ihrem Tod, als wir alleine waren, holte sie das "wertvolle" Geschenk aus dem Boden einer mittelgroßen Schmuckschatulle raus, von dem außer ihr keiner wusste: Es war ein 9,999 Feingold Goldbarren (über 20.000 EUR wert).

Voller Überraschung und Freude, nahm ich das Geschenk an, brachte es bei mir zu Hause an einen sicheren Ort. Nach zwei Tagen wurde mir mitgeteilt die Dame sei verstorben.. Diese Geschichte ist schon mehrere Wochen her, seit der Beerdigung habe ich auch von ihren Kindern nie was gehört.

Mittlerweile habe ich mich über Goldverkauf informiert, weiss aber nicht wie ich genau (rechtlich) vorgehen soll:

(1) Jede Ankaufstelle hält mittels Personalien den Ankauf fest und speichert diesen für mehrere Jahre. -Wann und an wen gehen diese, und werden auch Informationen über meinen Gold-Verkauf weitergeleitet (Summe..) ??

(2) -Wie reagiert die Bank wenn ich plötzlich mehrere tausend Euro mehr auf mein Giro- oder Sparkonto einzahle oder überwiesen bekomme? ("Bankgeheimnis)"?? -Event. Mitteilungen ans Finanzamt? Geldwäschebeauftragten?

(3) Wie weise ich die Herkunft des Geldes/ nach (da die Dame schon Tod) und werde ich darüber gefragt wenn ich als Studentin nicht mal knappe 900 EUR vorher hatte ??

(4) Gibt es da, meinerseits aus, eine Auskunftspflicht alles detailiert auszulegen/ -Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit danach gefragt zu werden (Erbrecht-Steuer) ???

(5) Angenommen ich lege den Goldbarren als solchen bei der Bank (zum Beispiel in der Schweiz) an, werde ich auch dann nach der Herkunft gefragt ??

Vor allem die 2. Frage beschäftigt mich, da ich nicht weiss ob ich (nach dem event. Verkauf) so eine hohe Summe auf mein Konto einzahlen kann, ohne rechtliche Konsequenzen.

Empfehlen Sie mir mit meiner Bankberaterin darüber zu sprechen/ Meinung einzuholen? Darf sie Einzelheiten aus dem Beratungsgespräch der Bank weiterleiten, wenn ich dort Kunde bin ??

Wie empfehlen sie mir bei meinem Sachverhalt am besten vorzugehen ?

Vielen Dank für Ihre Empfehlungen und Rat.

Susanne

Geldanlage, Bank, Erbe, Finanzamt, Bankberater

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