Verwandte Themen

Frage zur ERA-Stufe und Gehalt gemäß Tarifvertrag IG Metall Hessen?

Guten Morgen,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner aktuellen Gehaltseinstufung gemäß dem Tarifvertrag IG Metall Hessen zu klären.

Zurzeit arbeite ich in einer Fachabteilung und erhalte eine Vergütung gemäß Entgeltgruppe 6, die den Anforderungen meines derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht. Vor Kurzem wurde mir die Gelegenheit gegeben, in einer anderen Fachabteilung mit abweichenden Anforderungen zu unterstützen. Es sieht so aus, als ob ich zukünftig als Springer in dieser neuen Abteilung einspringen werde, sei es bei Vertretungen während Krankheits- oder Urlaubszeiten oder bei allgemeinen Arbeitsbelastungen. Dennoch werde ich weiterhin meine Haupttätigkeit in meiner aktuellen Fachabteilung ausführen müssen.

Bisher wurde mir keine zusätzliche Vergütung angeboten. Angesichts des gestiegenen Arbeitsaufkommens und des zunehmenden Stresses, insbesondere aufgrund der sich ansammelnden Arbeit in der anderen Abteilung, erwäge ich eine angemessene Anpassung meines Gehalts. Daher frage ich mich, ob ich Anspruch auf eine höhere ERA-Stufe habe oder welche Argumente ich meinem Abteilungsleiter gegenüber vorbringen kann, um eine entsprechende Gehaltserhöhung zu rechtfertigen. Mein Abteilungsleiter schlug vor, dass ich die andere Abteilung unterstütze.

Ich bin der Überzeugung, dass eine alleinige Leistungszulage nicht ausreicht, da die zusätzlichen Aufgaben, die ich übernommen habe, nicht direkt mit dieser Zulage zusammenhängen. Letztendlich trage ich mehr Verantwortung und Aufgaben als zuvor. Ich habe bisher eine 3,5-jährige Ausbildung im metallverarbeitenden Bereich absolviert.

Für Ihre fachliche Unterstützung und Ratschläge wäre ich äußerst dankbar.

Liebe Grüße

;)

Gehaltserhöhung
Wie kann ich am besten für eine automatische Gehaltserhöhung nach der Probezeit mehr anfragen?

Ich habe in Januar ein neuen Job angefangen für eine relativ kleine (200 Mitarbeiter weltweit) Firma, ich mag der Job und habe bis jetzt sehr positive Rückmeldung bekommen und gehe davon aus das ich übernommen werde. Leider bin ich sehr unzufrieden mit meinem Gehalt und merke dass mein Angebot nicht angemessen ist zu meine Qualifikation und vor allem, (bitte verzeihen Sie mir meiner Übermut), dass mein Profil quasi perfekt und vor allem selten ist in meinem Feld zB. eine hoch spezialisierte Bildung mit eine Kombination von 4 Sprachen die ich täglich nutze. Diese Job war eine neue Feld für mich und habe ein Berufsanfänger Gehalt akzeptiert weil ich gedacht habe das in in dem Feld wenig Erfahrung habe - jetzt merke ich dass ich sogar überqualifiziert bin. Auf jeden Fall hat mein Vertrag eine automatische Gehaltserhöhung von 40 auf 42 Tausend nach der Probezeit, was für mich letztendlich Monatlich Netto 200€ heißt und ich finde das einfach zu wenig, vor allem jetzt das ich merke wie ungeschickt mein Angebot überhaupt war. Jetzt ist die Frage ob ich direkt in der (vermutliche) Übernahme Mitarbeitergespräch was sagen soll oder ob ich noch ein bisschen warten soll? Ich habe auch eine interessante Stelle gesehen, vermutlich besser bezahlt, wäre es zu empfehlen mich drauf zu bewerben und damit mit mein jetziger Arbeitgeber besser verhandeln zu können? Eigentlich will ich nicht weg und selbst für ein besseres Angebot wurde ich wahrscheinlich nicht gehen, aber vielleicht lohnt es sich?

Wir haben auch ein paar Problemen mit Übersetzungsfirmen, ich möchte mich für meine Sprachkombinationen Zertifizieren lassen und damit Freelance und für mein Arbeitgeber arbeiten - wäre es eine gute Idee dass in der Übernahme Mitarbeitergespräch anzusprechen bzw. ob die mir die Zertifizierung zahlen können? Oder soll ich lieber noch warten?

Vielen Dank, Cris

Fortbildung, Gehaltserhöhung
Wohngeldbescheid - kein W-Leistungsantrag wg. Gehaltserhöhung - prüft Behörde im Nachhinein?

Hallo, kurz zu meiner Person: ich bin berufstätig und allein stehend mit 2 Kindern. Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ich beziehe UHV. Mein Wohngeld wurde für die kommenden 12 Monate bewilligt (beziehe seit mehreren Jahren Wohngeld). Nun habe ich unverhofft eine Gehaltserhöhung bekommen. Lt. Wohngeldtabelle habe ich nun keinen Anspruch auf WG mehr. Mir ist durchaus klar, dass ich dies der Behörde melden muss. ABER: durch die Gehaltserhöhung fällt nicht nur das Wohngeld weg, sondern auch die Übernahme des Jugendamtes der Betreuungsgebühren meiner Kinder sowie die Leistungen aus Bildung und Teilhabe/ Mittagessen bzw. persönlicher Schulbedarf. Das macht Summasumarum 220 Euro mehr Ausgaben für mich pro Monat, die Gehaltserhöhung schlägt sich netto jedoch "nur" mit 170,00 € nieder. Nun spielt der Teufel in meinem Kopf verrückt und ich überlege tatsächlich, ob ich das Wohngeld die kommenden Monate weiter beziehe und dann einfach nicht weiter beantrage. Widerum ein ABER: Was passiert, wenn ich mich still verhalte? Prüft die Wohngeldbehörde im Nachhinein das Einkommen nach? So nach dem Motto: mal schauen, wer letztes Jahr/ die letzten 3 Jahre etc. keinen Weiterleistungsantrag gestellt hat - quasi per Datenabgleich. Also ob die Behörde im Nachhinein das an das FA übermittelte Einkommen abruft... Jaaa, ich weiß, ich müsste es melden. Ich will auch keine Mitleidsschiene fahren. Aber ich denke beinah Jeder von Euch versteht, wenn ich sage, ich möchte das durch die Gehaltserhöhung verursachte Minus wenigstens noch 1 Jahr aufschieben? (Ist es nicht lachhaft - da gewährt einem der AG eine 20%-ige Gehaltserhöhung und man hat unter dem Strich NICHTS davon...). Also meine Frage: landet meine Akte irgendwann einfach im Archiv, wenn ich keinen Weiterleistungsantrag stelle, oder prüft das nochmal jemand nach?

Wohngeld, Gehaltserhöhung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gehaltserhöhung