Frage zur ERA-Stufe und Gehalt gemäß Tarifvertrag IG Metall Hessen?
Guten Morgen,
ich hätte eine Frage bezüglich meiner aktuellen Gehaltseinstufung gemäß dem Tarifvertrag IG Metall Hessen zu klären.
Zurzeit arbeite ich in einer Fachabteilung und erhalte eine Vergütung gemäß Entgeltgruppe 6, die den Anforderungen meines derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht. Vor Kurzem wurde mir die Gelegenheit gegeben, in einer anderen Fachabteilung mit abweichenden Anforderungen zu unterstützen. Es sieht so aus, als ob ich zukünftig als Springer in dieser neuen Abteilung einspringen werde, sei es bei Vertretungen während Krankheits- oder Urlaubszeiten oder bei allgemeinen Arbeitsbelastungen. Dennoch werde ich weiterhin meine Haupttätigkeit in meiner aktuellen Fachabteilung ausführen müssen.
Bisher wurde mir keine zusätzliche Vergütung angeboten. Angesichts des gestiegenen Arbeitsaufkommens und des zunehmenden Stresses, insbesondere aufgrund der sich ansammelnden Arbeit in der anderen Abteilung, erwäge ich eine angemessene Anpassung meines Gehalts. Daher frage ich mich, ob ich Anspruch auf eine höhere ERA-Stufe habe oder welche Argumente ich meinem Abteilungsleiter gegenüber vorbringen kann, um eine entsprechende Gehaltserhöhung zu rechtfertigen. Mein Abteilungsleiter schlug vor, dass ich die andere Abteilung unterstütze.
Ich bin der Überzeugung, dass eine alleinige Leistungszulage nicht ausreicht, da die zusätzlichen Aufgaben, die ich übernommen habe, nicht direkt mit dieser Zulage zusammenhängen. Letztendlich trage ich mehr Verantwortung und Aufgaben als zuvor. Ich habe bisher eine 3,5-jährige Ausbildung im metallverarbeitenden Bereich absolviert.
Für Ihre fachliche Unterstützung und Ratschläge wäre ich äußerst dankbar.
Liebe Grüße
;)
2 Antworten
Du könntest einen Antrag auf Bewertungsüberprüfung stellen. Dann muss die Bewertungskommission die Anforderungen der neuen Tätigkeiten deiner Stelle neu abgleichen. Dadurch kann sich etwas ändern, oder aber halt nicht.
Hier ein Beispiel IG Metall Gehaltsrahmentsrifvertrag Holz/Kunststoff BaWü:
" §5 Änderung der Eingruppierung
1. Ändert sich nach der erstmaligen Eingruppierung nicht nur vorübergehend eine Anforderung derart, dass eine andere Eingruppierung erforderlich erscheint, so ist auf schriftlichen und begründeten Antrag die bisherige Eingruppierung zu überprüfen. Antragsberechtigt sind der Betroffene, der Betriebsrat oder der Arbeitgeber."
Schau also für dein Bundesland und dein Industriezweig mal nach. Hol den Betriebsrat mit ins Boot. Im Zweifelsfall wendest du dich auch an die Gewerkschaft.
Der zusätzliche Stress, den du jetzt empfindest, wird natürlich nicht mit in die Bewertung einfließen. Das Arbeitsaufkommen ist eine rein organisatorische Sache und wenn es zu Rückstau kommt, weil es zu wenig Mitarbeiter gibt, liegt das Problem nicht an Schlechtleistung der Mitarbeiter, sondern an der Personalbedarfsplanung.
was heisst denn "wurde mir Gelegenheit gegeben?
haben sie sich freiwillig gemeldet?
na wie auch immer, ist ihr derzeitiger Abteilungsleiter auch der in der Springerabteilung?
wenn nein... haben sie nunmehr 2 Chef... na dann viel Spaß sie sitzen dann zwischen den Stühlen.
Das werden sie vermutlich nicht auf lange Sicht aushalten werden.... bzw ihre Arbeitsleistung wird in ihrer bisherigen Abteilung leiden.... und auf die Abteilung haben sie einen Vertrag...
Sie sollten das klären ansonsten werden sie zwischen 2 chefs zerrieben bzw leisten springerhilfe zugunsten anderer... werden aber vermutlich irgendwann wegen nachlassender Arbeitsleistung in ihrer bisherigen Abteilung irgendwann gerügt, weil ihre Arbeitsleistung darunter leidet.
wer hat denn ihren Vertrag unterschrieben.... wer ist der "chef"?
das sollten sie klären.... oder sie wenden sich an Ihren Betriebsrat...