Ich bin als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH freiwillig gesetzlich krankenversichert. Muss ich eine Erhöhung des Geschäftsführergehalts umgehend der Krankenkasse mitteilen (d.h. bin ich dazu rechtlich verpflichtet) oder reicht es, wenn ich einmal im Jahr den Steuerberscheid einreiche?
Falls eine rechtliche Pflicht besteht, welche Folgen kann es haben wenn ich die Erhöhung nicht mitteile sondern stattdessen nur den Steuerbescheid einreiche?
Zum Hintergrund: Wir werden das Gehalt voraussichtlich nur für einige Monate erhöhen. Würde ich die Erhöhung umgehend mitteilen, würde die Kasse den Beitrag bis zum nächsten Steuerbescheid erhöhen (zuviel bezahlte Beiträge werden grundsätzlich nicht erstattet).