Gewerbeanmeldung nötig?

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Eigene Bilder malen ist eine künstlerische Tätig im Sinne des § 18 EStG.

Vorträge halten ebenfalls.

Ob die Sache überhaupt steuerlich relevant ift, hängt davon ab wie oft dieses "ab und an" ist. Denn ohne Nachhaltigkeit keine Einkunftserzielungsabsicht und somit auch keine steuerpflichtigen Einkünfte.

Gerade bei der Kunst wäre zu prüfen ob wir nicht in der Liebhaberei sind.

Da beides freiberufliche Tätigkeiten sind, braucht sie auf jeden Fall keine Gewerbeanmeldung machen.

Es muss nicht jedes Gewerbe angemeldet werden. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit ein stehendes Gewerbe anzumelden, wenn man Geschäftsräume hat und Kunden zum Gewerbetreibenden kommen. Man kann auch als Reisegewerbe mit Reisegewerbekarte tätig werden. Für Handwerker entfällt dann die Meisterpflicht und Handwerkskammer Pflichtmitgliedschaft. Mann mus allerdings auf mögliche Kunden zugehen und Leistungen anbieten. Problematisch sind hier Folgeaufträge. Anmeldefrei sind Handelsvertretungen im Reisegewerbe (keine Reisegewerbekarte nötig) und Subunternehmer ohne Geschäftsräumen, da der Subunternehmer nur Gehilfe ist. Auch hier entfällt die Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und Meisterpflicht. Dieser Pflicht kommt der vorgeschaltete Unternehmer nach.