Im Rahmen einer Badsanierung in selbstgenutztem Wohneigentum haben wir von dem durchführenden Handwerksbetrieb im Januar 2012 eine ordentliche Rechnung erhalten, in der die Lohnkosten gesondert ausgewiesen waren. Auf Wunsch des Betriebs wurde bereits im Dezember 2011 eine erhebliche Anzahlung geleistet. Diese Anzahlung war nicht von der Steuer absetzbar, da keine entsprechende Rechnung vorlag. Im Folgejahr wurde dann der Betrag ebenfalls nicht anerkannt, da ein Teil der Zahlung berezs im Vorjahr erfolgte... Da fült sich der STeurzahler mächtig über den Tisch gezogen..

Was önnen wir tun?