Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Wie kann man ein Haus innerhalb der Familie fair überschreiben?

Hallo ich suche hier allgemein nach einer Fairen Lösung für alle Parteien,

Zu dem Fall:

Vater besitzt 50% eines Eigenheims (Wert ca. 400k ist aber noch mit 50k belastet) er hat zwei Kinder die zu jeweils 25 % im Grundbuch eingetragen sind.

Vater will jetzt in eine kleine Mietwohnung ziehen und die 50 % an beide Kinder übergeben als Gegenleistung wünscht er sich eine Rente von beiden Kindern (oder auch nur von einem). Vater wäre aber auch mit einer anderen Einigung einverstanden (z.B. Sofortauszahlung der 50%...)

Kind 1 + Lebenspartner möchte gerne das komplett Haus kaufen also incl. der 25 % des Kindes 2.

Kind 2 ist damit einverstanden, ist aber noch Student und möchte deshalb erst in ein paar Jahren eine eigene Wohnung kaufen, schon alleine deshalb weil man zurzeit in der Großstadt keine guten Wohnungen findet und einen viel zu hohen Preis dafür bezahlt. Wegen der aktuellen Kauflagen in einer Großstadt würde Kind 2 zum jetzigen Zeitpunkt aber bei einem Verkauf vermutlich einen höheren Preis erzielen als wenn er es an Kind 1 verkauft. Zudem möchte Kind 2 eigentlich bei der aktuellen Zinssituation keine große Summe auf dem Konto haben.

Kind 2 wird keine Wohnung für sich kaufen können, da nicht klar ist an welchem Ort es bleibt. Kauft Kind 2 eine Mietwohnung muss es die Mieteinahmen versteuern und die Mietwohnung evt. auch wieder in ein paar Jahren verkaufen um dann das Kapital für ein Eigenheim zu verwenden, dann fallen also zweimal Kosten für Grunderwerbsteuer etc. an.

Nun zu den Fragen:

Welche Summe setzt man an auf die man sich einigt die Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen sollte (inc. oder exklusive der Rente)? Gibt es eine Möglichkeit dass also z.B. 200k für Kind 2 irgendwo so geparkt werden, dass dieses es erst in ein paar Jahren verwenden kann ohne dadurch einen Verlust zu haben?

Was gibt es allgemein für faire Lösungen für Kind 1 und Kind 2?

Was müssen Kind 1 und Kind 2 unbediengt beachten?

Ein Kauf des 50 % Anteils von Kind 2 in ein paar Jahren kommt für Kind 1, Lebenspartner und Vater nicht in Frage.

Also noch einmal kurz zusammengefasst.

Vater will jetzt das Haus übergeben und wünscht sich jetzt eine Rente, Kind 1 möchte jetzt auf Grund der Kreditlage das Haus komplett Kaufen (zu einen fairen Preis, wie setzt man den an?). Kind 2 kann erst in ein paar Jahren etwas mit dem Kapital anfangen.

Die Familienverhältnisse sind alle unter einander sehr gut, deshalb wird nach einer guten Lösung für alle gesucht.

Danke

Rente, Erbe, schenkung, Auszahlung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rente