Muss man als Rentner der getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt zahlen?
Ich lebe seit 15 Jahren von meiner Ehefrau getrennt, aber nicht geschieden und habe bisher keinen Unterhalt an sie zahlen müssen. Nun beziehe ich seit letztem Monat knapp 900 Euro Rente. Habe heute einen Brief vom jobcenter bekommen. Dieser besagt, dass meine Frau nun Arbeitslosengeld nach SGB II bekommt und ich daher zum Unterhalt verpflichtet bin. Ich muss Auskunft über mein Einkommen leisten. Meine Frage ist, ob ich trotz langer Trennungsdauer und geringer Rente nun für ihren Unterhalt verpflichtet werden kann.
Vielen Dank für die Hilfe.
1 Antwort
Hallo,
getrennt ist nicht geschieden !
Grundsätzlich: Ja ! Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpfichtet.
Ob überhaupt und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist, wird erst die Berechnung zeigen. Hast du selbst nur ein geringes Einkommen, wirst du auch nicht zur Zahlung verpflichtet.
ups....ganz übersehen :-(
bei 900,- € Rente brauchst du dir keine Sorgen um Unterhaltzahlung machen.
Es kommt nicht auf die Höhe der Rente, sondern auf die Höhe der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte an. Die können auch bei kleiner Rente riesig sein.
Nicht der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte, sondern der gesamten nach SGB definierten Einkünfte - ob nun steuerpflichtig oder nicht.
Bis auf die Rente habe ich keinerlei Einkünfte. Bin auch der Meinung, dass da nicht viel für Unterhaltszahlungen übrig bleibt. Werde dem jobcenter erstmal die Einkommensauskunft zukommen lassen und dann auf die Rückmeldung warten.
Vielen Dank für die Antworten!
http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html
Du sprichst von kleiner Rente......gib mal alle Daten hier ein. Ich denke das Ergebnis wird dich beruhigen.
Leben musst du schließlich auch !