Bitte um schnelle Hilfe?
Hallöchen,
Ich mal wieder! Meine Freundin muss Freitag ja zur jva und muss da leider auch bleiben!
Auf der Anklageschrift steht das es 2 Strafen sind die je 1 Jahr 6 monate und 1 jahr und 10 Monats ist.
Wir sind davon ausgegangen das diese Strafe zsm gemacht wird und dann als eine, unser Anwalt meinte heute nein, es sind jewals 2 strafen die man nicht zsm kann,( hat schweres wort genannt)
Er meinte aber das wäre gut da jetzt die halbstrafe sogar greifen kann, da ja beide strafen unter 2 Jahre sind!
Wie nennt man das nochmal als dieses schwere Wort wenn die Urteil nicht zsm gezogen werden!
Mfg
1 Antwort
🤭 mit deinem sozialen Umfeld scheint eure Justiz ganz schön beschäftigt zu sein ☝️
Ich weiß nicht was genau du jetzt wissen willst, sorry.
Vielleicht findest du dieses "schwere Wort" hier:
Der Anwalt sollte es schon genau wissen, zumindest genauer als dieses Finanzfrage Forum.
Hi, nja eigentlich werden doch strafen zusammengefügt! Heißt sie hat 1 mal 1 Jahr und 6 Monate bekommen und 1 mal 1 Jahr und 10 Monate!
Der Anwalt meinte heute sie muss erstmal die 1 Jahr und 6 Monate absetzen, und danach die 1 Jahr und 10 Monate!
Eigentlich werden doch diese strafen zusammengefügt wenn sie am selben Tag verurteilt wird! Beide strafen hat sie am selben Tag bekommen.
Mfg