Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

Anwalt, Bank, Datenschutz, Jura, Kredit, Recht, Werbung
Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht

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