Absolut nicht tragbar und Nötigung , rede mit dem Chef und lass es Dir nicht gefallen.
Bist Du Minderjährig ?
Dann sollen die Eltern handeln
Der Geselle gehört abgemahnt oder gekündigt
Umgekehrt ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auszubildende zu schützen (Fürsorgepflicht). Gem. § 14 des Berufsbildungsgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert, sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. Für jugendliche Arbeitnehmer findet sich eine vergleichbare Regelung in § 28 Jugendarbeitsschutzgesetz.
In dem vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass es der Geselle geradezu darauf abgesehen hat, die Auszubildenden zumindest psychisch zu schädigen. Es sind die Straftatbestände der Beleidigung, wenn nicht sogar der Nötigung erfüllt. Unter diesen Voraussetzungen (Erfüllung der Fürsorgepflicht) dürfte die fristlose Kündigung Bestand haben. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Koblenz wird im Mai 2020 erwartet. Wir werden hier berichten.
https://wengenroth-anwaelte.de/blog/geselle-schikaniert-lehrling-fristlose-kündigung