Absolut nicht tragbar und Nötigung , rede mit dem Chef und lass es Dir nicht gefallen.

Bist Du Minderjährig ?

Dann sollen die Eltern handeln

Der Geselle gehört abgemahnt oder gekündigt

Umgekehrt ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auszubildende zu schützen (Fürsorgepflicht). Gem. § 14 des Berufsbildungsgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert, sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. Für jugendliche Arbeitnehmer findet sich eine vergleichbare Regelung in § 28 Jugendarbeitsschutzgesetz. 
In dem vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass es der Geselle geradezu darauf abgesehen hat, die Auszubildenden zumindest psychisch zu schädigen. Es sind die Straftatbestände der Beleidigung, wenn nicht sogar der Nötigung erfüllt. Unter diesen Voraussetzungen (Erfüllung der Fürsorgepflicht) dürfte die fristlose Kündigung Bestand haben. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Koblenz wird im Mai 2020 erwartet. Wir werden hier berichten.

https://wengenroth-anwaelte.de/blog/geselle-schikaniert-lehrling-fristlose-kündigung

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An jedem Airport gibt es drei Kontrollstellen:

  1. die Passagier- und Gepäckkontrollen
  2. die Personal- und Warenkontrollen
  3. die Fracht- und Postkontrollen

Jede Kontrollstelle ist unterschiedlichen Bundesministerien unterstellt. Für die Passagier- und Gepäckkontrollen ist die Bundespolizei zuständig. Sie wird von privaten Sicherheitsunternehmen unterstützt. Die Personal- und Warenkontrollen werden von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde verantwortet und von den Flughäfen durchgeführt. Die Fracht- und Postkontrollen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes und werden von den Fluggesellschaften durchgeführt. Von den Personal-, Waren-, Fracht- und Postkontrollen bekommen die Fluggäste in der Regel nichts mit.

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Ich würde Dir raten , Deinen Eltern alles zu erzählen und Dein Vater schreibt ein Einschreiben, dass Du minderjährig bist , es gibt keinen anderen Weg

Eltern müssen tätig werden

Verbraucher:innen sollten sich auf keinen Fall von den drastisch klingenden Formulierungen in den Mahnungen einschüchtern lassen. „Grundsätzlich müssen die Betreiber der Dating-Plattformen beweisen, dass es tatsächlich zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen ist“, erklärt Mathias Hufländer. Allein die Behauptung, dass Verbraucher:innen oder ihre Kinder sich auf der Seite angemeldet haben, reicht dafür jedenfalls nicht aus. Selbst wenn auf der Rechnung ein Profilfoto des Jugendlichen abgebildet ist, was er selbst hochgeladen hat, taugt das allein nicht als Nachweis für einen rechtswirksamen Vertragsabschluss. 

Lese hier

https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemeldungen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/datingplattform-teures-sexvergnuegen-auch-fuer-jugendliche-69655

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Versuche es beim Zoll

Leitsatz. 1. Eine allergische Krankheit der Atmungsorgane im Sinne von Nr 9.12 der PDV 300 Ausgabe 1988 (hier: allergisches Asthma), deren Anlage nicht beseitigt werden kann, schließt die Polizeidienstfähigkeit aus.

Bild zum Beitrag https://www.landesrecht-bw.de › jp...

4 S 533/93 | Urteil | Polizeidienstunfähigkeit wegen ...
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Wenn es sich um Dein Eigentum handelt, kann sie einfach einziehen .

Damit sie sich ummeldet , musst Du ein Meldeformular unterschreiben und ausfüllen.

Sollte sie Leistungen beziehen , benötigt sie einen Mietvertrag .

Das wäre vielleicht ein Grund sich zu erkundigen , sollte der Fall zB auf Grund von Bürgergeld eintreten.

Ansonsten finde ich es gut mit der Schwester zusammenzuleben

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Seid Ihr Eigentümer oder Mieter ?

Im Fall a. würde ich die Polizei informieren und den Abschleppwagen rufen , selbstverständlich wenn die Nachbarin anwesend ist und sich weigert , den Platz zu räumen

Im Fall b. Würde ich schriftlich den Vermieter kontaktieren mit Beweis Fotos , unternimmt er nichts, die Miete kürzen mit vorheriger Ankündigung.

( Mieterverein beitreten )

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