Wie versteuere ich Nachhilfe?

5 Antworten

Dein gesamte zu versteuerndes Einkommen wird besteuert. Welcher teil davon dann über oder unter dem Freibetrag ist, ist vollkommen irrelevant. Es gibt da keine Reihenfolge sondern nur einen Betrag.

Allerdings kannst du auch Kosten die angefallenen sind berücksichtigen. Für die Nachhilfe zb Fahrtkosten, PC, Literatur, ... Vlt schaffst du es damit sogar wieder unter den Grundfreibetrag. Aber auch sonst wird nur der Teil über dem Freibetrag besteuert. Und durch den progressiven Steuersatz auch erstmal nur sehr gering.

Zur genauen Vorgehensweise kommen bestimmt gleich noch ein paar Antworten rein. Es gibt hier ein paar absolute Steuerexperten.


Jemand230981 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 12:26

Vielen Dank für die ausführliche Antwort Amado. Was ist bzw. Wie hoch ist der progressive Steuersatz ?

urcho  05.01.2024, 12:37
@Jemand230981

Google mal „Liste EkSt Steuerprogression“, da findest du was du brauchst. Die ersten 10k (ca.) im Jahr sind steuerfrei. Wenn du darunter bist, musst du keine EkSt entrichten. Wenn du darüber bist, bleibt dir der steuerfreie Sockel, aber jeder Euro der drüber liegt, wird besteuert. Wahrscheinlich wird es für dich nicht sehr viel sein daher. Aber es hängt davon ab, wieviel du insgesamt eingenommen hast.

Eifelia  05.01.2024, 12:39
@Jemand230981

Diese Frage ist per definitionem nicht beantwortbar:
"[progressiv]

DEFINITION

  1. fortschrittlich
  2. sich in einem bestimmten Verhältnis allmählich steigernd, entwickelnd"
  1. Hast Du noch andere Einkünfte, oder bekommst Du Bafög? Da wären Einflüsse möglich.
  2. Welche Steuerfreibetrag meinst Du? Den Grundfreibetrag von 10908,- in 2023? Wenn Du die einnahmen mit diesem Betrag vergleichst, passt es nicht.

Um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, musst Du von den Einnahmn z. B.die Paypalgebühren 1/2 der Kosten für Internet und Telefon, Kosten für Bücher. Falls Du zu Deinen Schülern fährst die Fahrtkosten.

Von der Vergütung des Praktikums geht auf jeden Fall der Arbeitnehmerfreibetrag von 1.200,- Euro runter.

Danach noch z. B. Deine Krankenversicherungsbeiträge, denn Du bist ja vermutlich in der Studenten KV.

Erst wenn der Rest noch über 10.908,- wäre, wird Einkommensteuer fällig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Jemand230981 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 16:11

Vielen Dank für die Antwort wfwbinder. Ich erhalte kein Bafög, habe jedoch im Jarh noch geringe Einnahmen durch eine weitere Selbständigkeit als Vertriebspartner gemacht.

Paypal Gebühren hatte ich keine. Wegen der 1/2 Kosten absetzen vom Telefon also der Preis des Handys oder der Flat ?

Mein Praktikum erstreckte sich von August bist Ende Dezember, dort darf ich auch noch die Arbeitswege absetzen oder ?

Weiterhin wegen der KV Beiträge, dort war ich Familienversichert, jedoch musste ich während des Praktikums raus aus der Familienversicherung und Beitrage selbst zahlen, darf ich diese zu 100% zurückverlangen oder wie ist das gemeint ?

Beste Grüße

Eifelia  05.01.2024, 16:14
@Jemand230981

Nein, die kannst Du nicht zurückverlangen. Die kannst Du als Vorsorgeaufwand angeben und sie mindern dann das zu versteuernde Einkommen.

Jemand230981 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 16:22
@Eifelia

Danke Eifelia, soweit ich das richtig verstehe werden dadurch von den Einnahmen die KV Beiträge abgezogen und ich habe dadurch weniger Einnahmen die zu versteuern sind aufgrund der Vorsorgebeiträge oder ?

Z.B. monatliche Einnahmen und Beiträge (1000 Euro Einnahmen x 5) - (5 x 120 Euro KV) = 4400 Euro Einkommen, welches für die Berechnung der Jahreseinkünfte verwendet wird (Hier unterhalb Freibetrag).

wfwbinder  05.01.2024, 18:42
@Jemand230981

Du liegst schief mit Deiner einfachen Art der Berechnung.

  1. Praktikum. Die Einnahmen aus dem Praktikum sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dafür hast Du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Vom Brutto werden die 1.200,- Euro Arbeitnehmerpauschale abgezogen. Fahrkosten nur, wenn die höher wären, als diese Pauschale (dafür ist ja die pauschale, damit nicht jeder mit wenig Kosten eine Erklärung machen muss.
  2. 1/2 von den Telefonkosten sind 1/2 der lafd Gebühren. von der Abschreibung auf das Gerät, oder von der Miete auch 1/2.
  3. Die Beträge, die Du als Vorsorgebeiträge abziehen kannst, stehen auch in der Lohnsteuerbscheinigung.
  4. Deine 5 * 1.000,- Euro (ich nehme an das Praktikum) sind. 5.000,- Euro Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. - 1.,200,- Arbeitnehmerfreibetrag sind 3.800,- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zu diesen Einkünfte kommen dann die Einkünfte aus selbstädiger Arbeit (Einnahmen - Kosten Nachhilfe).
  5. Das ist addiert der Gesamtbetrag der Einkünfte. Von diesem werden die Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

Nachhilfe ist in der Regel eine freiberufliche Tätigkeit. die innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit per elektronisch zu übermittelndem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt anzuzeigen ist.

Der Gewinn ist dann mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung zu ermitteln und in die Anlage S zur Steuererklärung einzutragen, außerdem ist eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die Tätigkeit ist bei Überschreitung der einschlägigen Einkunftsgrenzen rentenversicherungspflichtig:

Meldungen | Beitragspflicht für selbstständige Lehrer | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Jemand230981 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 22:16

Danke für den Hinweis Eifelia. Hierbei wird nur der Durchschnitt über 12 Monate vom Gesamtgewinn betrachtet und nicht die einzelnen Monate an sich oder?
Beispiel: Monat 1 = 100 Euro, Monat 2 = 600 Euro --> 700 Euro / 12 Monate = 58 Euro/ Monat < 450 Euro --> keine Rentenversicherungspflicht notwendig.

Welcher Teil wird üblicherweise versteuert das Praktikum oder die Nachhilfe

Dein Gesamteinkommen ( addiert ) - und darauf wird dann Dein Steuersatz festgesetzt.

Ich habe mir die Mühe gemacht alle Deine Einwände und Abers zu lesen. Damit bist Du aus Deiner Nebentätigkeit voll steuerpflichtig für 2023. 2024 geht aus technischen Gründen noch nicht.