Mietvertrag frühzeitig kündigen?
Hallo, ich miete ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Jeder dort hat einen separaten Vertrag mit dem Vermieter. Ich wollte wissen ob ich frühzeitig das Zimmer kündigen kann, wenn ich einen Nachmieter gefunden habe, der den darauffolgenden Monat einziehen könnte?
4 Antworten
Du kannst nur fristgemäß lt. Vertrag kündigen.
Nur wenn Du es mit dem Vermieter vereinbarst, dass Du einen Nachmieter stellst, geht es schneller.
Reine Vereinbarungssache.
Ist das denn überhaupt so im Mietvertrag festgelegt, dass Du frühzeitig kündigen kannst/darfst, wenn Du einen Nachmieter stellst!?!
Einen Anspruch darauf, sollte das nicht geregelt sein, hast Du nämlich nicht.
Und selbst wenn, der Nachmieter muss ja auch den Forderungen/Wünschen des Vermieters entsprechen!
Ich erlaube mir noch folgendes anzusprechen:
Ist das Zimmer möbliert, hast Du kürzere Kündigungsfristen!
Bist Du Student, was dem Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages bekannt war, ist eine Klausel bzgl. Mindestmietdauer unwirksam.
Was steht denn im Mietvertrag dazu?
Ein potentieller Nachmieter (oder auch drei oder 1000 davon) berechtigten sich nicht zur früheren Beendigung des Mietverhältnisses. Aber du hast die Chance dass der Vermieter kulant ist und darauf eingeht.
Der VM ist in seiner Mieterwahl frei. Ergo musst du das mit ihm klähren.