Laminatschäden in Mietwohnung?
Hallo,
ich schon wieder...
Wir haben ja ordentlich Probleme mit unserem Vermieter und jetzt bei Auszug habe ich etwas Angst um meine Kaution (1500 Euro über Bankbürgschaft).
Jetzt bei Auszug haben wir festgestellt, dass wir an einer Stelle im Schlafzimmer aufgequollenes Laminat haben...da ist mir mal ein Wasserglas hingefallen, ich habe natürlich alles aufgewischt und zuerst sah man auch nichts - mit der Zeit sind aber die Fugen von drei Laminatbrettern, die an der Stelle zusammenliegen, etwas aufgequollen. Wir haben 10 Monate in der Wohnung gewohnt, gilt das als Schönheitsfehler, welche ja erst ab 5 Jahren vom Mieter ersetzt werden müssen? Oder kann er von uns verlagen, dass wir den ganzen Boden neu verlegen bzw. meine Kaution einbehalten?
Zur Info, der Laminatboden ist mindestens 6 Jahre alt und zu 99%iger Wahrscheinlichkeit nicht versiegelt.
Ich danke für Infos!
10 Antworten
Also, dieses Plastegiftzeugs hat meist eine Lebensdauer von rd. 10 Jahre und muß dann ja als Sondermüll entsorgt werden. Ein umfallendes Wasserglas ist übliche Nutzung und wenn ein Vermieter sich so etwas einbauen läßt, kennt er ja auch die möglichen Folgen und öffnet (jetzt) gerne seine Geldbörse. Zudem leistet sich ja jeder Mieter auch eine PH für rd. 50 EUR/Jahr genau für solche Anwürfe und somit sollte die eingebunden werden. Viel Glück.
Mit der Miete bezahlst Du auch die Abnutzung der Wohnung. Normale Verschleißschäden sind damit angegeolten, nicht jedoch darüber hinaus gehende Beschädigungen der Mietsache, wie. z.B. Schäden durch ungeschicktes Verhalten, also umgestoßenes Glas.
Für den Schaden musst Du auf jeden Fall aufkommen. Wenn Du eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungserweiterungen (Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden sowie Mietsachschäden) hast wird diese für den Schaden auskommen und die Schadenhöhe mit dem Vermieter regeln - da bist Du dann (gottseidank) aussen vor. Dein nächster Schritt müßte also der zu Deinem Vertreter sein um den Schaden der Versicherung zu melden.
sorry - aber dies glaubt dir kein Mensch, dass von einem ausgeschütteten Wasserglas das Laminat aufgequollen ist.
Deine weiter Information bezüglich Versiegelung des Bodens ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ein Laminatboden wird nicht versiegelt.
Dies macht man bei Parkettböden.
Melde den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung. Die wird sich dann damit auseinandersetzen ob der Schadensanspruch des Vermieters zu recht besteht oder nicht.
Gruß A
Lieber Apolon,
du musst mir das auch garnicht glauben.
Es ist leider so gewesen. Ich bin mit einem vollen Wasserglas in der Hand über diese Übergangsfuge zwischen zwei Räumen gestolpert, das Glas fiel auf den Boden. Ich habe sofort die Scherben eingesammelt und alles mehrfach trocken gewischt. Somit war auch erst alles wieder in Ordnung. Doch nach einigen Tagen sah man quasi aufgequollene Fugen (an den Laminaträndern). Es ist auch kein massiver Schaden, wenn man es nicht weiß sieht man es wahrscheinllich nicht mal, man sieht diese "Erhebung" nur wenn Sonne drauf scheint.
https://www.gutefrage.net/frage/laminat-schaeden-und-mietkaution
Es gibt allein auf GF dutzende brauchbare Threads. Genereller Tenor: Schäden sauber dokumentieren, Abwägung zwischen normaler Abnutzung und Schaden. Übergabeprotokoll genau kontrollieren und abwarten, was kommt.
Wir haben 10 Monate in der Wohnung gewohnt, gilt das als Schönheitsfehler, welche ja erst ab 5 Jahren vom Mieter ersetzt werden müssen?
Was ist denn ein "Schönheitsfehler"? Und warum müssen diese erst nach 5 Jahren ersetzt werden?
Kann es sein, dass Du den Schaden nicht bezahlen willst, obwohl Du diesen begangen hast? Klasse...
Beschädigungen an der Mietsache zahlt immer der Verursacher. Das hat mit Abnutzung oder ähnlichem nichts zu tun.
Melde den Schaden vorab deiner Haftpflichtversicherung und warte auf die Rechnung des Vermieters.
Hier sollte aber beachtet werden, dass er dir nur den Zeitwert in Rechnung stellen darf und auch nicht die Renovierung der gesamten Wohnung.
In unserem Mietvertrag steht eine Klausel "Schönheitsfehler in der Mietsache z.B. Kratzer, Dellen, etc., die die Funktion nicht beeiträchtigen, müssen vom Mieter alle 5 Jahre auf eigene Kosten beseitigt werden (....)" Meine Haftplicht gibt mir erst Auskunft, wenn ich eine Rechnung über den Schaden eingereicht habe.