Vermieter will uns was anhängen!
Hallo liebe Wissenden,
ich habe mal eine Frage zum Thema Mietrecht: Wir haben momentan ein wenig Kabbel mit unserem Vermieter. Er muss am Haus, was wir von ihm gemietet haben, einige Reparaturen vornehmen lassen. Außenfassade, Malerarbeiten, Wände sind feucht usw. An einer Wand ist der Balkon undicht und das Wasser sickert in die Fassade (unterm Putz).
Letztens sagte ein Maurer, als der Vermieter ein Angebot einholen wollte, das muss jetzt richtig gemacht werden, das wird nicht billig. Sie sollte das nächste Mal früher kommen, dann kann man vielleicht noch was ausbessern, aber jetzt muss das aufwendig repariert werden.
Daraufhin sagte der Vermieter, zu mir: "Warum haben sie das nicht gesagt?" Ich sagte ihm: "Wie bitte? Ich hatte es ihnen gesagt, daraufhin hatten sie schon mal jemanden kommen lassen, der hier was geflickschustert hat.
Mein Vermieter ist nämlich sehr investitionsscheu und wenn er was machen lässt, dann nur kleinere Ausbesserungsarbeiten. Wir wohnen seit 7 Jahre da und in der Zeit sind sicher nicht mal 2.000 € für Instandhaltung ausgegeben worden.
Dann hat der Vermieter Fotos von außen gemacht, plus Fotos die nichts mit der Sache zu tun hatten. Jetzt frage ich mich, ob er uns im Nachhinein was anhängen will. Nach dem Motto "meine Mieter sind der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen und jetzt ist ein großer Schaden entstanden... Wir sind aber keine Fachleute die schon vorher von außen sehen können ob am Objekt was demnächst kaputt gehen könnte... und alles was offensichtlich kaputt war, habe ich in der Regel selbst repariert - und andere Defekte beim Vermieter direkt angezeigt.
Trotzdem sind wir jetzt besorgt, haben auch Angst um unsere Kaution, wenn wir ausziehen. Weiß jemand Rat? Kann der Vermieter uns was anhängen? Oder die Kaution zurückbehalten wenn wir ausziehen?
Danke schon mal für die Rückantworten.
6 Antworten
Wenn versteckte Schäden an der Bausubstanz vorlagen, muss der Vermieter durch Gutachten eines Bau-Sachverständigen nachweisen, ob und inwieweit der Mieter durch Meldeversäumnisse dafür zumindest teilweise verantwortlich gemacht werden könnte. Aber die Pfusch-Ausbesserungen hat er nach Meldung des Mieters ja selbst beauftragt. Solange der Mieter also keine Schäden verschuldet hat, kann der VM auch keine Forderungen an den Mieter stellen. Und dementsprechend besteht auch kein Anspruch auf Einbehaltung der Kaution für die beschriebenen Mängel.
Für den Erhalt SEINER Immobilie ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Nur offensichtliche "neu auftretende Schäden" musst du dem Vermieter melden. Die fachgerechte Beseitigung dieser Schäden ist seine Sache.
Aber genau für solche Angelegenheiten leistet sich doch jeder Mieter eine private Haftpflicht und die wird dann schon ordnen. Alles ganz einfach und keine Angst.
Ein Mieter hat keine VGV, die seine angeblichen Schäden prüft und ordnet (Forderungen ablehnt oder leistet).
siehste !
Also, was soll Dein Kommentar? Der Mieter ist/war eben in Sorge, weil es einen Angriff durch den Vermieter gibt/gab.
das ganze war vor sieben jahren !! vllt . meldet sich jemand ? @ grafiker z.b.
Ich weiß, Dein Kommentar keine 2 Stunden alt.
Du musst den Vermieter nur informieren, wenn was kaputt ist. Du musst ihm aber nicht sagen, wie groß der Umfang ist. Kannst Du als Laie auch nicht wissen.
Keine Sorge. Da hat er keine Chance.
Nur zur Vereinfachung: Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung? Falls Ihr dann nämlich irgendwann etwas vom Vermieter bekämt (Rechnung, Kostennote), dann könntet Ihr diese direkt an die Versicherung weiterleiten. Die kümmert sich dann um die Abwehr der Forderung und ärgert sich mit dem Vermieter.
Dann habt Ihr weniger Stress. Haftpflicht = passiver Rechtsschutz. ;-)
Eine Haftpflichtversicherung tritt garantiert nicht ein, wenn ein Dritter eine diffuse Forderung stellt. Dafür müsste erst einmal ein zurechenbarer Schaden entstanden sein
Ach Hans. Bitte erst lesen, dann verstehen und dann nur kommentieren, wenn's wirklich nicht anders geht. Ich hab das schon richtig formuliert.
da geht eher die gebäude versicherung der eigentümer NIE die privathaftpflicht eines mieters !
hier ist aber nichts akutes - also keine versicherungen !