Müssen Glühbirnen bei Auszug in der Wohnung funktionierend hinterlassen werden?
Wenn man in eine Wohnung zieht, die Glühbirnen funktionieren und sie während dem Mietverhältnis kaputt gehen, muss man sie dann bei Auszug wieder ausgetauscht haben, das Funktionierende vorhanden sind?
Normalerweise würde ich sie wechseln, aber da ich keine Leiter habe usw. würde ich es jetzt so zurücklassen, oder kann der Vermieter das von der Kaution abziehen?
3 Antworten
Es gebietet der Anstand, dass die Beleuchtung funktioniert, die man auch beim Einzug funktionierend vorgefunden hat.
Wenn das jetzt aber mangels Leiter nicht geht, einfach mal dem Vermieter kurz Bescheid geben. Wegen der ein oder anderen nicht funktionierenden Glühbirne wird kein Fass aufgemacht, wenn sonst immer alles gepasst hat.
Es reicht, wenn dort eine Beleuchtung MÖGLICH ist. Die Lampen sind und bleiben im Besitz des MIETERS
Danke Hans
Wenn die Glühlampen beim Einzug funktionierten, so solltest Du die Wohnung im gleichen Zustand hinterlassen. Das gehört sich einfach so.
Ich hatte immer tolle Vermieter. Und ich möchte von mir behaupten, dass auch ich eine anständige Mieterin bin. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Und es gibt auch Mieter, die das Allerletzte sind. Da muss ich mir hier nur so einige Fragen durchlesen.
Auf rechtlicher Ebene? Für Vermieter "gehört sich auch so einiges" und trotzdem sind viele von ihnen das Letzte.