Kaution teilweise einbehalten wegen angeblich defekte Spühlmachine
Hallo Mein Problem ist das mein Vermieter teilweise unsere Kaution einbehalten ( 700 ) , hat wegen angeblich defekte Spühlmachine . Die Spühlmachine gehörte zur Einbauküche. Beim Einzug der Wohnung hatten wir kein Protokoll erstellt da ich noch nicht mal von so was wusste und auch beim auszug nicht . Die wohnung würde auch verkauft deswegen war die wohnungsübergabe / schlüsselübergabe mit den neuen Besitzern. Das blöde an der sache ist ich habe die Spühlmachine noch nicht 1 mal benutz. Nach ca 2 Wochen nach dem Auszug, meinte mein Vermieter die Spülmachine wäre Defekt nachdem ich ihn auf Die Kaution angesprochen habe. Ich habe ihn auch gesagt das ich die noch nicht mal 1 mal benutzt habe . Habe dann nach ca 1 Woche gesehen das ich die Kaution von ihm bekommen habe aber nur 500 Euro im Betreff : wegen defekte Spühlmachine. Darf er das so einfach einbehalten ? Er hat mir ja noch nicht die chance gegeben die machine anzuschauen oder so. Was kann ich jetzt machen
7 Antworten
Wenn der Vermieter eine Schlüsselübergabe macht dabei nichts feststellt, ist alles in Ordnung, sonst hätte er er ein Protkoll erstellen erstellen müssen mit Mägel. Da es scheinbar nicht der Fall ist, würde ich mit dem Vermieter noch einmal das Gespräch suchen und so ganz nebenbei mal fallen lassen das sich das Amtsgericht einschalten wird. Amtsgericht deshalb,weil du da dann dein Geld Einklagen kannst.Für das Verfahren hier Kosten muss obendrein der Vermieter aufkommen.
Nein, der Vermieter kann für die Reparatur der Spülmaschinen keinen Anteil von der Kaution einbehalten.
Die Spülmaschine als Teil der Küche war Bestandteil der gemieteten Wohnung. Dafür hat der VM die Mietzahlung bekommen. Diese Miete muss er auch dafür einsetzen, Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung zu finanzieren. Geht also die Spülmaschine kaputt, muss er sie auf seine Kosten Instandsetzen. Stell dir mal vor, es geht das Wohnungsschloss kaputt oder die Heizung, die muss er ja schließlich auch intand setzen.
Deine Pflicht als Mieter ist der pflegliche Umgang mit dem Eigentum des Vermieters.
Schreib ihm also einen Brief und fordere ihn auf, den Rest der Kaution auszuzahlen. Setze ihm dabei eine Frist.
noch besser formuliert - es ist eine Instandsetzung.
nein, das ist nicht rechtens. Er müsste dir erst mal nachweisen, dass du die Maschine kaputt gemacht hast und dir Gelegenheit geben, eine Reparatur durchzuführen (vom Fachmann). Schreib ihn also entsprechend an und fordere ihn auf, die restliche Kaution auszuzahlen, da er diese ungerechtfertigt einbehält. Ansonsten such Rat bei einem Anwalt. Kommt ja auch mal darauf an wie alt die Maschine bei deinem Einzug und bei deinem Auszug war, außerdem hättest du evtl. eine Reparatur über deine Haftpflichtversicherung veranlassen können.
Natürlich Einspruch,was der Vermieter macht,ist eine Sauerei.Du musst Dich mit einem Anwalt beraten oder Du gehst zum Mieterverbund und beschwerst Dich.Du kannst auch an Akte 1011 schreiben,die sollen doch so oft helfen.Sage das dem Vermieter,was Du zu tun gedenkst,da wird er einlenken.Denn er ist im Unrecht.
Das is ein klarer Fall für den Mieterbund. Der kostet dich 6 Euro im Monat - diese 6 Euro sind echt Gold wert ;) - im Falle des Falles kriegeste vom Mieterbund auch Rechtsbeistand gestellt.
Man kann natürlich auch für einzelne Beratungen bezahlen, wenn man keine Mitglied werden möchte. Kenne die Preise hier aber nicht.