WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?

3 Antworten

Hallo,

wenn ihr anteilig ein Teil der Waschmaschine gehört, dann kann sie Auszahlung verlangen. Würdet ihr vor Gericht oder vor der Polizei lügen und behaupten sie hätte nicht gezahlt? Ich würde das nicht wollen!

Ob es aber 15% Wertminderung sind wage ich zu bezweifeln, solche Geräte verlieren schon durch die erste Nutzung rapide an Wert. Vermutlich wird bei den 15% eine lineare Abschreibung angenommen und nicht der tatsächliche Verkaufspreis.

Da habt ihr damals gepennt, ihr hättet das ganz klar regeln müssen.

Hat sie die alte denn mutwillig kaputt gemacht oder war sie nur der Pechvogel wo es passiert ist? Wenn es mutwillig war, dann hättet ihr das danach gar nicht mehr anteilig machen sollen, aber dafür ist es jetzt ja zu spät. Evtl. hätte das sogar über ihre Haftpflicht laufen können, prüft das beim nächsten mal...

Ich würde ihr einfach anteilig das Geld zurück geben (kläre dann aber mit der verbleibenden ob ihr euch das auch teilt und jedem dann die Hälfte gehört) und gut ist.

Mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin hatte ich damals auch Probleme, ich habe gelernt NIE WIEDER was gemeinsam zu kaufen. Das bringt hinterher oft nur Stress, weil der der Ausgezahlt wird oft nicht einsehen will, wie wenig es nur noch wert ist.

Dass sie keinen Nachweis damals verlangt hat für dich zu nutzen wäre eine Straftat. Kannst du natürlich machen, würde ich aber von abraten. Wie gesagt: würde die andere Mitbewohnerin vor Gericht für dich lügen?

Eine rechtliche Grundlage hat sie, weil ihr anscheinend vereinbart habt, dass jeder 200€ dazu gibt und dann eine neue Waschmaschine gekauft wird. Damit ist sie anteiliger Eigentümer der Waschmaschine.

Letztendlich werden solche Streitigkeiten nie vor Gericht landen und es sollte versucht werden sich vorher zu einigen.

Tatsache ist, dass du einen Schaden erlitten hast durch sie. Du hättest also einen Schadensersatzanspruch (gehabt). Es kommt nun darauf an, wie ihr euch damals genau geeinigt habt und wie das beweisbar ist. War dein Schadensersatz mit ihrer Beteiligung abgegolten? Wenn ja, dann kann sie das Geld nicht zurück verlangen. Hast du gemeint du verzichtest auf Ersatz des Schadens, und ihr habt zusammen eine neue Maschine gekauft, dann kann sie anteilig etwas zurück verlangen.

Sie hat keine Zeugen

Wenn sich drei Bewohner an den Kosten beteiligt haben, dann gibt es doch Zeugen, oder?

keine Nachweis

Das Geld hat sie Dir in bar gegeben?

Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches.

Ob das nun 15 % sind, weiß ich nicht. Das hängt grundsätzlich vom Alter der Maschine ab. Du hättest aber zum damaligen Zeitpunkt keinen Neuanschaffungspreis in Rechnung stellen können. Wie alt war denn die Maschine, die die Untermieterin kaputt gemacht hat?