WG Auszug Auszahlung für Zuzahlung damaliger Elektrogeräte ohne nachweis?
Hallo zusammen. Folgendes ist mein Problem. Ich lebe derzeit in einer Wohnung die ich als WG vermieten darf. Vor Monaten hat eine Untermieterin/Mitbewohnerin meine Waschmaschine kaputt gemacht. Diese hatte ich für alle zur Verfügung gestellt.
Damit sie nicht alleine die Kosten für eine neue trägt, waren wir so nett und haben alle 200 Euro beigetragen . Also 3 Leute wohnen hier.
Nun zieht die gute aus und ist massiv auf Stress aus. Sie verlangt die Rückzahlung der 200 Euro.
Dies verweigere ich, da sie meine Waschmaschine damals zerstört hat. Ebenso lief die Bestellung auf meinen Namen und sie hat keinen schriftlichen Nachweis das sie wirklich die Kosten mit beigetragen hat.
Kann ich dies für mich nutzen?
Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches. Und der jetzige Wert ist nicht mehr der wie früher. Dennoch möchte ich nicht das ihr ansatzweise Geld dafür gebe. Sie droht sogar mit Anwalt usw.
Hat sie irgendeine rechtliche Grundlage? Sie hat keine Zeugen , keine Nachweis usw.
Die "Zerstörung" war mutwillig . Sie wusste was sie macht und hat Risiko gespielt, und ordentlich verloren . Deswegen ging das nicht über die Haftpflicht da hier mutwillige Zerstörung vorlag.
Die Maschine war nicht mal 4 Jahre alt und bis sie kam war sie im top Zustand , wurde sogar jährlich gecheckt.
Desweiteren hat sie noch meinen Staubsauger kaputt gemacht . da überlege ich gerade auch noch den in Rechnung zu stellen , ist zwar nicht viel aber immerhin.
Die jetzige Maschine ist über ein halbes Jahr alt und wird viel genutzt. Den Neuwert zu verlangen finde ich dann schon sehr dreist. Jetzt kostet sie eh nur noch 2 /3 des alten wertes.
Das mit den 15% habe ich schon öfters in Foren gelesen , dass man das recht hat diese für Abnutzung von Geräten abzuziehen.
Der Nachweis. Ich meinte damit das sie keinen schriftlichen Nachweis hat das sie TATSÄCHLICH mir das Geld gegeben hat. Den die Zahlung war bar . Die andere Mieterin hat es über PayPal gemacht. Ebenso würde die andere für mich mit aussagen das nie eine Zahlung getan wurde. .. sie steht ebenfalls auf Kriegsfuß mit ihr.
Man könnte ja auch ebenso behaupten man hat 10 Euro für den Toaster , 20 für den Mixer , 30 für grill usw mitgezahlt obwohl das nicht der Tatsache entspricht ... Sie hat keinen Nachweis für die Mitzahlung sonst könnte ich ja einfach daher kommen und willkürliche Rechnung aufstellen... meine Meinung.
Vielen lieben Dank :)
3 Antworten
Hallo,
wenn ihr anteilig ein Teil der Waschmaschine gehört, dann kann sie Auszahlung verlangen. Würdet ihr vor Gericht oder vor der Polizei lügen und behaupten sie hätte nicht gezahlt? Ich würde das nicht wollen!
Ob es aber 15% Wertminderung sind wage ich zu bezweifeln, solche Geräte verlieren schon durch die erste Nutzung rapide an Wert. Vermutlich wird bei den 15% eine lineare Abschreibung angenommen und nicht der tatsächliche Verkaufspreis.
Da habt ihr damals gepennt, ihr hättet das ganz klar regeln müssen.
Hat sie die alte denn mutwillig kaputt gemacht oder war sie nur der Pechvogel wo es passiert ist? Wenn es mutwillig war, dann hättet ihr das danach gar nicht mehr anteilig machen sollen, aber dafür ist es jetzt ja zu spät. Evtl. hätte das sogar über ihre Haftpflicht laufen können, prüft das beim nächsten mal...
Ich würde ihr einfach anteilig das Geld zurück geben (kläre dann aber mit der verbleibenden ob ihr euch das auch teilt und jedem dann die Hälfte gehört) und gut ist.
Mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin hatte ich damals auch Probleme, ich habe gelernt NIE WIEDER was gemeinsam zu kaufen. Das bringt hinterher oft nur Stress, weil der der Ausgezahlt wird oft nicht einsehen will, wie wenig es nur noch wert ist.
Dass sie keinen Nachweis damals verlangt hat für dich zu nutzen wäre eine Straftat. Kannst du natürlich machen, würde ich aber von abraten. Wie gesagt: würde die andere Mitbewohnerin vor Gericht für dich lügen?
Eine rechtliche Grundlage hat sie, weil ihr anscheinend vereinbart habt, dass jeder 200€ dazu gibt und dann eine neue Waschmaschine gekauft wird. Damit ist sie anteiliger Eigentümer der Waschmaschine.
Letztendlich werden solche Streitigkeiten nie vor Gericht landen und es sollte versucht werden sich vorher zu einigen.
Tatsache ist, dass du einen Schaden erlitten hast durch sie. Du hättest also einen Schadensersatzanspruch (gehabt). Es kommt nun darauf an, wie ihr euch damals genau geeinigt habt und wie das beweisbar ist. War dein Schadensersatz mit ihrer Beteiligung abgegolten? Wenn ja, dann kann sie das Geld nicht zurück verlangen. Hast du gemeint du verzichtest auf Ersatz des Schadens, und ihr habt zusammen eine neue Maschine gekauft, dann kann sie anteilig etwas zurück verlangen.
Sie hat keine Zeugen
Wenn sich drei Bewohner an den Kosten beteiligt haben, dann gibt es doch Zeugen, oder?
keine Nachweis
Das Geld hat sie Dir in bar gegeben?
Ebenso weiß ich das man 15% abziehen kann für Abnutzung und ähnliches.
Ob das nun 15 % sind, weiß ich nicht. Das hängt grundsätzlich vom Alter der Maschine ab. Du hättest aber zum damaligen Zeitpunkt keinen Neuanschaffungspreis in Rechnung stellen können. Wie alt war denn die Maschine, die die Untermieterin kaputt gemacht hat?