Nach Wohnungsübergabe tauchen Schäden auf - muss ich bezhalen?
Wir haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt. Vor 2 Wochen war die Wohnungsübergabe. Der Vermieter und die Nachmieter waren anwesend und der Zettel zur Wohnumgübergabe wurde ausgefüllt und vom Vermieter unterschrieben. Es wurde "keine Mängel" angekreuzt.
Jetzt, nach 2 Wochen, ruft der Vermieter an und sagt eine Tür wäre kaputt (lässt sich nicht richtig kippen).
Das ist uns entweder nie aufgefallen oder wurde erst nach unserem Auszug verursacht.
Darf der Vermieter das noch von der Kaution abziehen oder sind wir im Recht (da uns bei der Übergabe keine Mängel bescheinigt wurden)?
7 Antworten
Darf der Vermieter das noch von der Kaution abziehen oder sind wir im Recht (da uns bei der Übergabe keine Mängel bescheinigt wurden)?
Gibt es kein Übergabeprotokoll?
Falls ja, kann ein Vermieter nur noch verdeckte Mängel geltend machen.
Selbst wenn nicht, ist es meiner Ansicht nach Vermietersache.
Die Kation darf dafür auch nicht einbehalten werden.
Hier noch ein Hinweis zu Kaution:
Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.
Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.
sagt eine Tür wäre kaputt (lässt sich nicht richtig kippen).
Und das wird vermutlich ehedem ein Schaden sein, der zu Lasten des Vermieters geht - Höhe der Reparaturkosten - oberhalb der Kleinreparaturklausel - soweit es überhaupt eine solche in Eurem Vertrag gab / gibt.
Außerdem konnte dieser Schaden bei der Wohnungsübergabe bemerkt werden - wenn dies nicht überprüft wurde, dürfte es nicht zu Deinen Ungunsten ausgelegt werden.
Da das kein versteckter Mangel ist (Türen sind ja frei zugänglich und können problemlos geprüft werden) und der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde, sieht es für den Vermieter hier schlecht aus. Den Schaden kann er nicht auf euch abwälzen, da der Mangel im Übergabeprotokoll nicht vermerkt wurde. Verschiedene Gerichtsurteile bestätigen diese Ansicht.
Wenn die Tür kaputt ist, läßt sich doch bestimmt herausfinden, weshalb sie kaputt ist. Verschleiß an Beschlagteilen, muss sie nur neu eingestellt werden oder hat sie tatsächlich jemand beschädigt.
Wie auch immer: Der Vorwurf, Ihr wärt schuld, steht im Raum. Damit Anlass, die eigene Privathaftpflichtversicherung zu benachrichtigen. Diese wird sich dann um alles weitere kümmern. Entweder Schadensersatz (Zeitwert) oder Ablehnung, weil keine Beschädigung durch Euch nachgewiesen werden kann.
Also, meldet es Eurer Versicherung und dann ist die Sache für Euch erst mal soweit erledigt.
Wenn es ein Übergabeprotokoll gibt und "keine Mängel" angekreuzt wurde, dann müssen Sie gar nichts bezahlen.
Wenn eine Tür nicht zu kippen geht (gehe mal davon aus, dass es sich um eine Balkontür handelt), dann ist das zwar ein Mangel, aber einer, der vom Vermieter behoben werden muss.
Diesen Defekt können Mieter gar nicht hervorrufen. Die Tür wird wohl mit der Zeit schwergängig geworden sein. Die Instandhaltung obliegt dem Vermieter.