Beim Freund einziehen aber die eigene Wohnung behalten, Zweitwohnungssteuer?
Hallo Community,
Eine Freundin von mir zieht jetzt mit ihrem Freund zusammen. Sie steht nicht bei ihrem Freund im Mietvertrag und wegen schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit will sie die Wohnung behalten, bis sie sicher ist, dass das Zusammenleben funktioniert bzw. damit sie im Falle einer Trennung wieder dorthin zurückziehen kann. Die Wohnung will sie, um Kosten zu sparen, untervermieten.
wie sieht das in diesem Falle mit Zweitwohnungssteuer aus? und wie meldet sie das an? sagt sie auf dem Einwohnermeldeamt bescheid wenn sie sich polizeilich bei ihrem Freund lebend meldet? wie gibt sie das dem Finanzamt an? wie berechnet sich der Steuersatz? (sie zahlt 295€ Miete, ein Freund von ihr - sofern er in der Wohnung leben will - würde 200€ Miete an sie zurückzahlen, will er die Wohnung nicht haben, sucht sie sich einen Untermieter für 280€.)
über hilfreiche Antworten freuen wir uns.
Liebe Grüße,
Nalee
1 Antwort
Erstmal muss ihr Vermieter der Untervermietung zustimmen. Der neue Untermieter muss sich dort anmelden. Sie muss sich am neuen Wohnort anmelden. Der Vermieter vom Freund muss auch zustimmen.
Somit hat sie nur noch einen Wohnsitz und nur noch den Mietvertrag, aber da sie dort nicht wohnt ist es auch kein Wohnsitz Da die Wohnung auch nicht leersteht und jemand dort gemeldet ist fällt dann auch keine Steuer an. Wäre dort niemand mehr gemeldet, käme die Stadt auf die Idee das es ein Zweitwohnsitz sein könnte, so aber nicht.
Sie wohnt ja nicht dort. Also ist es kein Zweitwohnsitz und auch keine leerstehende Wohnung die manche Gemeinden nicht so gerne sehen.
Sie kann sich erst anmelden wenn sie die Wohnbescheinigung des Vermieters hat, für den Untermieter dürfte sie es Bescheinigen, aber besser ist das dies auch der Haupt-Vermieter macht damit eben nicht mal Fragen aufkommen.
ok, danke.
das ist für mich noch immer ein wenig verwirrend.
Ihr Vermieter hat einer Untervermietung generell zugestimmt, sobald sie einen Untermieter gefunden hat, soll sie dort bescheid geben und den Papierkram abwickeln.
Die Zustimmung vom Vermieter ihres Freundes liegt auch schon vor.
Wann kann/sollte sie sich beim Einwohnermeldeamt auf die Wohnung ihres Freundes anmelden? vor- oder nach der Zusage des Untermieters?
und obwohl sie als Hauptmieter weiterhin den Mietvertrag unterhält gilt die Wohnung im untervermieteten Zustand nicht als Zweitwohnung?
Danke für die schnelle Antwort.