Beim Freund einziehen aber die eigene Wohnung behalten, Zweitwohnungssteuer?

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Erstmal muss ihr Vermieter der Untervermietung zustimmen. Der neue Untermieter muss sich dort anmelden. Sie muss sich am neuen Wohnort anmelden. Der Vermieter vom Freund muss auch zustimmen.
Somit hat sie nur noch einen Wohnsitz und nur noch den Mietvertrag, aber da sie dort nicht wohnt ist es auch kein Wohnsitz Da die Wohnung auch nicht leersteht und jemand dort gemeldet ist fällt dann auch keine Steuer an. Wäre dort niemand mehr gemeldet, käme die Stadt auf die Idee das es ein Zweitwohnsitz sein könnte, so aber nicht.

Naleesha 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 16:47

das ist für mich noch immer ein wenig verwirrend.

Ihr Vermieter hat einer Untervermietung generell zugestimmt, sobald sie einen Untermieter gefunden hat, soll sie dort bescheid geben und den Papierkram abwickeln.

Die Zustimmung vom Vermieter ihres Freundes liegt auch schon vor.

Wann kann/sollte sie sich beim Einwohnermeldeamt auf die Wohnung ihres Freundes anmelden? vor- oder nach der Zusage des Untermieters?

und obwohl sie als Hauptmieter weiterhin den Mietvertrag unterhält gilt die Wohnung im untervermieteten Zustand nicht als Zweitwohnung?

Danke für die schnelle Antwort.

Bearman1974  16.06.2020, 16:52
@Naleesha

Sie wohnt ja nicht dort. Also ist es kein Zweitwohnsitz und auch keine leerstehende Wohnung die manche Gemeinden nicht so gerne sehen.
Sie kann sich erst anmelden wenn sie die Wohnbescheinigung des Vermieters hat, für den Untermieter dürfte sie es Bescheinigen, aber besser ist das dies auch der Haupt-Vermieter macht damit eben nicht mal Fragen aufkommen.

Naleesha 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 16:55
@Bearman1974

ok, danke.