Eheleute mit zwei verschiedenen Hauptwohnsitzen
Wir sind seit langer Zeit verheiratet und haben zwei verschiedene Hauptwohnungen. Ich bin bereits im Ruhestand während meine Frau noch arbeitet. Seit Beginn meines Ruhestandes habe ich mich in unserem gemeinsamen Haus an der Ostsee angemeldet und wohne dort auch überwiegend. Meine Frau ist noch immer mit Hauptwohnsitz in unserer gemeinsamen Wohnung in Hamburg gemeldet. In der sie zumindest in der Woche arbeitsbedingt wohnt. Da nun keiner von uns mehr eine Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) hat, muss auch keiner Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Jetzt soll sich einer von uns mit einem Nebenwohnsitz bei dem Partner anmelden. Ist es nicht so, das jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz frei wöhlen darf. Dies ist doch so im Grundgesetz verankert. Gilt das Grundgesetz für Eheleute nicht? Wer kann Auskunft darüber geben, wie es sich in diesem Fall tatsächlich verhält? Was sind die Konsequenzen, wenn sich keiner von uns mit Nebenwohnsitz anmeldet?
3 Antworten
In der Regel ist es so, dass wenn zwei Ehepartner nicht den selben Hauptwohnsitz haben, sie sich jeweils beim Hauptwohnsitz des anderen mit Nebenwohnung anmelden. Das Ganze hat den Hintergrund, dass man bei Eheleuten mit zwei verschiedenen Hauptwohnsitzen sonst annehmen muss, dass ein "Getrenntlebend" im steuerlichen Sinne vorliegt, was dann zur Folge hätte, dass man keinen Anspruch auf Lohnsteuerklassen wie 3/5 oder 4/4 hat, weil man ja kein "echtes" Ehepaar ist. Gerade bei kleineren Gemeinden wird das sehr genau verfolgt, um Missbrauch vorzubeugen. Nur Großstädte wie München, Hamburg etc verfolgen das nicht so sehr, weil sie die Leute dafür nicht haben. Vom Melderecht ist der oben genannte Weg aber der richtige. Zweitwohnungssteuer hat mit dem Melderecht übrigens nichts zu tun, das ist wieder ein eigener Bereich. Dass jeder Bürger seinen Wohnsitz selbst wählen darf, stimmt schon, das ist die "Freizügigkeit", aber da spielen halt immer mehrere Faktoren mit rein. Sich allein darauf zu berufen ist eher sinnlos.
Wer schreibt euch denn vor, dass einer von euch sich mit nebenwohnsitz dort anmelden soll. ist nicht sogar so, dass man wenn man arbeitsbedingt ne nebenwohnung hat, von der zweitwohnungsteuer befreit ist?
laufen beide häuser auf einen nahmen von mann oder von der frau?