Zweitwohnung - Muss ich den Vermieter in Kenntnis setzen?
Wenn ich in eine neue Wohnung einziehen sollte, aber die Hauptwohnung mit meiner Noch-Ehefrau während des Trennungsjahres noch behalten möchte, muss ich dem Vermieter der neuen Wohnung mitteilen, dass ich die Wohnung als Zweitwohnung mieten möchte, das soll auch gleichzeitig mein Hauptwohnsitz sein. Die zweite Wohnung mit meiner Frau dann als Nebenwohnsitz (bis Ende des Trennungsjahres). Dem Meldeamt würde ich das selbstverständlich mitteilen.. aber die Frage lautet, muss ich das auch dem neuen Vermieter sagen? Mein Gedanke war, dass ich die Wohnung ganz normal miete, ohne über die gemeinsame Wohnung mit meiner Frau zu berichten, denn hat man da nicht gleich automatisch schlechte Karten, wenn der Vermieter weiss, dass ich zwei Mieten zahlen muss? Dann würde er doch davon ausgehen, dass das Risiko zu gross für ihn ist, dass ich ihm vielleicht Probleme bereite mit der Mietszahlung? Also sinken doch die Chancen die Wohnung zu kriegen? Ich kann mir aber 2 Wohnungen leisten, also zumindest im Trennungsjahr.
5 Antworten
Mit wem du Mietverträge hast geht deinen / einen anderen Vermieter nichts an.
Lediglich muss der jeweilige Vermieter dir für seine dir vermietete Wohnung die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen mit der du dich dann beim EMA binnen zwei Wochen nach Einzug anmelden musst. Dort ist die Vorlage eines Mietvertrages nicht notwendig.
Was dann deine Haupt- oder Nebenwohnung ist entscheidest du und das EMA, eine Informationspflicht gegenüber dem Vermieter besteht dazu nicht.
Das geht nur dich was an.
.... so lange mein Mieter sich vertragsgerecht verhält, darf er sich doch leisten so viel wie er tragen kann. Was habe ich damit zu tun?
Dem Vermieter mußt Du es nicht sagen, beim Amt mußt Du die neue Wohnung aber als Zweitwohnung angeben, da oft für Zweitwohnungen Steuern fällig werden.
Er wird den Meldezettel unterschreiben müssen und sieht das, zumindest in Österreich.