Meldepflicht als Pro Forma Mieter
Meine Freundin und ich sind beide Studenten und auf der Suche nach einer Wohnung. Da wir kein festes Einkommen haben, bekommen wir im Moment keinen Mietvertrag. Ein Makler meinte, in solche Fällen nimmt er immer noch einen Elternteil als Pro Forma Mieter mit in den Mietvertrag auf, um die Bonität zu gewährleisten.
Meine Frage ist:
Muss dieser zusätzliche Mieter einen Zweitwohnsitz für diese Wohnung anmelden, auch wenn er sich nie in dieser Wohnung aufhält? Damit wäre dann zusätzlich noch die Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen.
Vielen Dank.
2 Antworten
Du hast die Frage im letzten Absatz schon beantwortet. Du als Kind dürftest dann in der Wohnung ebenfalls wohnen. Dein Mitstudent allerdings nicht. Für ihn käme nur eine Untervermietung in Frage. Diese müsste allerdings vom Vermieter erlaubt sein. Wenn nicht, dürfte der fristlos kündigen.
Der Makler kann nur einem potentiellen Vermieter den Vorschlag unterbreiten, ein Elternteil im Mietvertrag zu binden. Eigentlich reicht schon die Bürgschaft der Eltern aus.
Die Zweitwohnsitzsteuer wird dann erhoben, wenn die Mieter sich mit Nebenwohnsitz im Bürgeramt angemeldet haben.
Ohne Anmeldung kann nach Meldeordnung ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Ich werde hier keine Empfehlungen zur Meldeordnung im Bezug auf ... müssen... abgeben.
Das heißt, die Eltern müssen einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn sie mit im Mievertrag stehen, auch wenn diese nie einen Fuß in die Wohnung setzen?