Meldepflicht als Pro Forma Mieter

2 Antworten

Du hast die Frage im letzten Absatz schon beantwortet. Du als Kind dürftest dann in der Wohnung ebenfalls wohnen. Dein Mitstudent allerdings nicht. Für ihn käme nur eine Untervermietung in Frage. Diese müsste allerdings vom Vermieter erlaubt sein. Wenn nicht, dürfte der fristlos kündigen.

Der Makler kann nur einem potentiellen Vermieter den Vorschlag unterbreiten, ein Elternteil im Mietvertrag zu binden. Eigentlich reicht schon die Bürgschaft der Eltern aus.

Die Zweitwohnsitzsteuer wird dann erhoben, wenn die Mieter sich mit Nebenwohnsitz im Bürgeramt angemeldet haben.

Ohne Anmeldung kann nach Meldeordnung ein Ordnungsgeld verhängt werden.

RolandWo 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 11:55

Das heißt, die Eltern müssen einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn sie mit im Mievertrag stehen, auch wenn diese nie einen Fuß in die Wohnung setzen?

Gerhart  26.10.2014, 13:54
@RolandWo

Ich werde hier keine Empfehlungen zur Meldeordnung im Bezug auf ... müssen... abgeben.