Wohngeld für Erstwohnsitz trotz Zweitwohnsitz

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch (und auch praktisch) kannst Du auch 4 Wohnungen haben - entscheidend ist, daß nur für eine einzige Wohngeld beantragt wird und welche Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt. Insofern sehe ich bei Dir eigentlich keine Probleme.

Die Frage ist, wie das Amt den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen auslegt.

Der Status als Erstwohnsitz und der überwiegende Aufenthalt sind lediglich Indizien. Trotzdem kann es sein, dass die Zweitwohnung in NRW immer noch Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist. Laut Wohngeldverwaltungsverordnung Pkt. 5.13 ändert sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen nicht allein deshalb, weil die Person ihren Aufenthalt zeitlich begrenzt ändert.

Wo würdest Du wohnen, wenn der eigentliche Umzugsgrund wegfallen würde? Vermutlich dort, wo der Mittelpunkt Deiner Lebensbeziehungen ist.

Aber wie schon gesagt, ist halt die Frage, wie es vom Amt ausgelegt wird. Es kann sein, dass Du ohne Probleme eine Bewilligung bekommst. Es kann aber auch sein, dass noch Nachfragen kommen.

Hast du denn Familie und wohnt die am 1.Wohnsitz?