Muss ich den Vermieter informieren, wenn ich eine Zweitwohnung anmiete und teilweise dort wohne?
Hallo, ich brauch mal eure Hilfe. Ich leben mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung und muss nun für ein paar Monate für ein Praktikum etwas weiter wegziehen. Eine Wohnung habe ich schon. Ich werde trotzdem an jeden freien Tag und auch am Wochenende nach Hause zu meiner Freundin fahren. Mein Lebensmittelpunkt ist in der Erstwohnung (weil ich auch in der Nähe studiere und meine langjährige Freundin dort lebt) auch wenn ich die meiste Zeit der Woche ich in der Zweitwohnung sein werde. Muss ich meine Vermieter (der Erstwohnung) darüber informieren oder geht ihn das gar nichts an? Oder aber was passiert wenn mich die neue Stadt zwingt meinen Hauptwohnsitz umzumelden und die jetzige Erst- zur Zweitwohnung wird... Also: Ob und wann muss ich den Vermieter informieren??
Danke für alle fleißigen Wissenden!
11 Antworten
Den Vermieter der Erstwohnung brauchst du darüber nicht zu informieren. Einen solche Information könnte aber sinnvoll sein, wenn sich dadurch die Nebenkosten mindern könnten (das müßte man mal abprüfen).
Bei der Zweitwohnung stellt sich mir die Frage, warum die Gemeinde/ Stadt dich zwingen sollte, deinen Zweitwohnsitz als ersten anzumelden. Das könnte doch nur dann der Fall sein, wenn die Zweitwohnungssteuer von dir haben wollen, und du deshalb besser deinen Erstwohnsitz ummeldest. Deine jetzige Erst- würde dann zur Zweitwohnung für dich, aber nicth für deine Freundin. Dann würde ich dem Vermieter das schon mitteilen. An dem Meitvertrag ändert das aber erstmal nichts (ich gehe davon aus, dass ihr beide als Hauptmieter im Vertrag steht). Du kannst ja im Prinzip soviel Wohnungen anmieten, wie du willst.
Ja, das hast du wohl recht, da haben die ein Interesse dran und werben werden können sie dich ja auch - tun musst du es deshalb noch lange nicht. Da würde ich mir gar keine Waffel machen.
Im Falle der Rangfolge der Wohnungen könnte eine Info an den VM sinnvoll sein, denn in dem Fall muss ja auch der Erstwohnsitz umgemeldet werden. Das hat was mit einer ladungsfähigen Anschrift zu tun.
Hallo, hab ich mir schon fast gedacht, dass es ihn wohl nichts angeht, war nur nicht so sicher, ob es vielleicht steuerliche unterschiede für ihn gibt, aber wohl nicht.
@ShockDoc Meine Freundin bleibt ja weiterhin dort und wohnt ganz normal da, übernimmt auch alle Arbeiten und passt auf Einbrecher auf, von daher mache ich mir da keine Sorgen ;)
Ummelden möchte ich mich eigentlich nicht, nur den Zweiwohnsitz anmelden, da mir das für ein paar Monate auch zu stressig ist, dann muss ich ja auch das Auto ummelden usw. Und eine Zweitwohnsitzsteuer fällt in der neuen Stadt auch nicht an.
Danke für die tollen Antworten.
Hallo,
selbstverständlich mußt Du ihn nicht informieren.
Es geht ihn doch nichts an, wo Du wohnst, solange Du die Miete zahlst.
Ich würde ihn jedoch trotzdem informieren und für den Notfall eine Telefonnummer geben.
Was würde wohl geschehen, wenn z.B. in Deiner Wohnung ein Wasserrohr bricht und die Wohnung unter Wasser steht?
Oder es wird bei Dir eingebrochen?
Besser vorher jemanden informieren, anstatt später das Nachsehen haben ;-)
das geht den doch nix an.
Solange du deine Miete zahlst ist dem egal wieviel Wohnungen du hast.
Einzige ist die steuerliche Seite, wo du deinen Erst-Zweitsitz usw hast
Ich habe gehört, dass manche Städte schon sehr daran interessiert sind, dass man den Erstwohnsitz in Ihrer Stadt anmeldet, da sie für jeden Einwohner Geld vom Land bekommen. In manchen Universitätsstädten bekommen manchen Studenten sogar ein Willkommengeld, wenn sie ihren Erstwohnsitz ummelden. Aber ich werde versuchen zu argumentieren, da ich meinen jetzigen Erstwohnsitz weiter beibehalten möchte.