Wie berechnet man den Rentenanpassungsbetrag und daraus den steuerpflichtigen Teil der Rente?

4 Antworten

Hallo, den Rentenanpassungsbetrag kann/muss man sich nicht selbst ausrechnen. Unter diesem Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/unter Angabe der eigenen Versicherungs-Nr. dieses Formular auswählen: "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente)". Wird kurzfristig von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt.Das dann zur Steuererklärung beilegen bzw. die Angaben daraus in Anlage R entsprechend ausfüllen.

Hallo questever,

Sie schreiben:

Wie berechnet man den Rentenanpassungsbetrag und daraus den steuerpflichtigen Teil der Rente?

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html

Auszug:

Bitte beachten Sie:

Der zu Beginn der Rente festgelegte individuelle „Rentenfreibetrag“ führt dazu, dass die jährlichen Rentenerhöhungen in voller Höhe, also zu 100 Prozent, versteuert werden. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen.

Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des so genannten Anpassungsbetrages. Dies ist der Teil, der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen der jährlichen Bruttorente entfällt. Er ist in der Anlage R zur Einkommensteuererklärung zusätzlich zur Jahresbruttorente einzutragen.

Unser Tipp:

Da der Anpassungsbetrag nicht einfach zu berechnen ist, können Sie sich den Betrag von Ihrer Rentenversicherung bescheinigen lassen. Sie weist Ihnen zusätzlich Ihre Jahresbruttorente und Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Grundsätzlich ist bei den heutigen Rentnern immer noch "nur" der Ertragsanteil  der Rente steuerpflichtig. Noch ist bei den weitaus meisten Rentnern dann dieser Ertragsanteil noch weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Eine tatsächliche Besteuerung der rente findet in der Praxis fast ausschließlich statt, wenn noch weiteres Einkommen vorhanden ist.