Zwei Kaufpreise innerhalb des notariellen Kaufvertrages
Wenn der Kaufpreis in Ziffern im Notarvertrag 400 000,00 Euro beträgt und darunter nochmal ausgeschrieben zweihunderttausend Euro (verschrieben, aber keiner hat es entdeckt). Der Vertrag wurde zwei Wochen vorher zugesandt, vorgelesen und von allen unetrschrieben. Welcher Kaufpreis muss gezahlt werden? Beim Scheck ist es der ausgeschriebene Betrag und beim Kaufvertrag einer Wohnung?
4 Antworten
Kommando zurück. Ich habe soeben mit meiner Freundin - Juristin - tlefoniert. Der Vertrag ist ungültig., weil er nicht eindeutig ist. Der Notar muß einen neuen Vertrag machen.
ach du dickes ei!! welche blödiane von notaren und/oder ihren mitarbeitern machen solche kapitalen fehler???
solche sachen (inkl. der ziffern und des "in worten" MÜSSEN vom notar beim abschluss verlesen werden!! dann hat nicht nur er, sondern auch alle teilnehmer tief und fest geschnarcht oder aus dem fenster geschaut und beamter gespielt.
das ding ist einfach ungültig, weil es einen groben fehler beim wichtigsten element gibt.
da hilft nur ein neuer oder ein nachtrag.
Warum ungültig? Wurde vor allen Anwesenden verlesen und von allen unterschrieben. Willenserklärungen sind vorhanden. Dachte der ausgeschreibene Betrag zählt im Zweifel.
Und der andere Betrag steht nur zum Spaß da, richtig?^^
Der ausgehandelte Kaufvertrag ist richtig. Wenn ein Fehler auftritt, muß dieser notariell berichtigt werden. Ist nur der Scheck verschrieben, ist er zu erneuern.
Und der Käufer würde gerne den niedrigeren Betrag zahlen, immerhin hatten alle zeit sich das durchzulessen und es wurde auch vorgelesen! Aber alle haben unterschrieben!
Der ausgeschriebene Betrag ist gültig.
sicher? oder gefühlsantwort?
ewigentlich sicher, denn das Ausschreiben des Betrages dient ja zur Sicherheit der geschriebenen Zahl. Da es sich um eine Wohnung handelt, könnte der ausgeschriebene Betrag ja stimmen???? Was hast Du denn vorher ausgehandelt?
Das sehe ich auch so.