Verkäufer will Reservierungsgebühr nach Notarvertrag für Eigentumswohnung einbehalten?

8 Antworten

Wenn du dich nicht mit den erhaltenen Info-Tipps beschäftigst, kann ich dir leider auch nicht helfen.

Zu diesen Tipps gehört z.B. auch dieser:

Eine Immobilie reservieren. Geht das so einfach?

https://www.youtube.com/watch?v=2qs2WBeYoSs

Inhalt des Videos:

Sie möchten sich eine angebotene Immobilie unbedingt sichern. Können Sie einen Vorvertrag über die Immobilie abschließen oder die Immobilie zumindest fest reservieren?

Ich erkläre Ihnen die Rechtslage.

ÜBERBLICK: 0:00

Einleitung 0:18

Ausgangssituation 0:51

Vorvertrag ohne Notar?

Was sagt das Gesetz? 1:59

Ist eine Reservierung möglich? 2:25

Fall vor dem LG Frankfurt am Main 2:31

Immobilie für 1,35 Mio. / 25.000 EUR Reservierungsgebühr 4:39

Höchstgrenze 5:13

Wie ging der Fall aus? 5:28

Fazit Das Urteil des LG Frankfurt finden Sie hier: https://www.recht-rotenburg.de/2018/0...

Persönliche Meinungen können eine kompetente Rechtsberatung nicht ersetzen!

Sunny201808 
Beitragsersteller
 10.09.2021, 21:21

Danke dass sie sich so einsetzen.

Sehr wahrscheinlich ist die Reservierungsvereinbarung nichtig - also unwirksam! Eine Immobilie reservieren

Interssante Informationen, sowie eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt / Main (Urteil vom 21.12.2017, 2-07 O 280/17). findest du hier:

https://www.recht-rotenburg.de/2018/08/12/eine-immobilie-reservieren/

Immobilien Vorvertrag und Reservierungsvereinbarung – Eine Orientierung

Generell gilt:

Vorverträge müssen beim Notar beurkundet werden um wirksam zu sein. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Ziel dieses Vorvertrages ist, sofern korrekt geschlossen, dass beide potentiellen Vertragspartner (Käufer und Verkäufer) sozusagen zum Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages verpflichtet werden.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.fischer-immobilien-muenchen.de/blog-posts/immobilien-vorvertrag-reservierungsvereinbarung/

Meine persönliche Meinung ist:

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer keinen Anspruch auf die Reservierungsgebühr geltend machen kann, ist hoch.

Die Ausgaben einer unverbindlichen,anwaltlichen Erstberatung sind sicher gut investiert.

Gut zu wissen:

Eine kompetente Rechtsberatung halte ich auch im Bezug auf den Kaufvertrag für empfehlenswert.

Du schreibst:

Als die Fälligkeitsmitteilung kam, habe ich die 2000 € vom Kaufpreis abgezogen. Im Notarvertrag steht die Reservierungsgebühr nicht drin geschrieben.
Ich habe den Restbetrag über 162.000 gestern überweisen lassen.

Zu den vertragstypischen Pflichten des Käufers gehört die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises!

Im Gegensatz zu der Reservierungsvereinbarung, wurde der Kaufvertrag notariell beglaubigt.

Ich denke hier handelt es sich rechtlich um zwei von einander unabhängige Rechtsgeschäfte.

  1. Die nicht notariell beglaubigte Verbarung
  2. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag

Wird der Vorvertrag als unzulässig eingestuft und für nichtig erklärt, sind bereits erbrachte Leistungen (2000,- EUR) aus diesem Vertrag zu erstatten.

Wurde der Kaufpreis von 165.000,- EUR notariell beglaubigt, besteht auch über diesen Betrag eine Zahlungspflicht.

Du schreibst:

Im Notarvertrag steht die Reservierungsgebühr nicht drin geschrieben.

Demnach gibt es auch keine Anspruchspruchsgrundlage, die dich berechtigt die gezahlte Gebühr in Abzug zu bringen.

Eine unvollständige Bezahlung bedeutet jedoch, den Kaufvertrag nicht erfüllt zu haben.

Das Ende vom Lied könnte dann so aussehen:

Die Reservierungsgebühr (Vorvertrag) ist unwirksam. Der Verkäufer muss dir 2.000,- EUR erstatten.

Der Kaufvertrag ist rechtskräftig und die Zahlungspflicht über 165.000,- EUR bindend.

Dann bist du im Verzug und verpflichtet den in Abzug gebrachten Betrag an den Verkäufer zu zahlen.

Beauftragt der Verkäufer einen Rechtsanwalt mit der ausstehenden Forderung, kann der Verkäufer dir die Anwaltskosten, also sog. Verzugsschaden in Rechnung stellen.

Ich bin kein Rechtsanwalt, halte diese Möglichkeit jedoch für durchaus denkbar.

Viel Erfolg!
Sunny201808 
Beitragsersteller
 10.09.2021, 19:39

Also die 2000 € ihn überweisen. Dann ihn anschreiben und die Reservierungsgebühr über 2.000 zurück verlangen. Falls er es nicht macht, geh ich übers Anwalt.

heurekaforyou  10.09.2021, 20:10
@Sunny201808

Das Wichtigste ist wahrscheinlich, dass du den Kaufvertrag erfüllst, als den ausstehenden Betrag überweist.

Also die 2000 € ihn überweisen. Dann ihn anschreiben und die Reservierungsgebühr über 2.000 zurück verlangen.

In deiner Frage hieß es bereits:

Zwei Wochen davor habe ich eine Reservierungsgebühr über 2000 Euro an den Eigentümer bar bezahlt.

Was stimmt hier nicht?

Sunny201808 
Beitragsersteller
 10.09.2021, 20:33
@heurekaforyou

Ich habe ihn am 15.07.2021 2.000€ Bar in der Hand bezahlt und diese Reservierungsvereinbarung unterschrieben

Heute ruft er an und sagt, er möchte noch 2.000 € haben, ich habe nur 162.00 statt 164.000 überwiesen. Ich soll ihn sofort weitere 2.000 überweisen

Muss ich die 2.000 ihn überweisen damit ich mein Verpflichtung aus dem Notarvertrag erfüllt habe und im Gegenzug meine 2.000 € vom 15.07 von ihn zurück verlangen?

FordPrefect  10.09.2021, 22:35
@Sunny201808
Muss ich die 2.000 ihn überweisen damit ich mein Verpflichtung aus dem Notarvertrag erfüllt habe

Ja. Eine Aufrechnung - selbst gesetzt den Fall, sie wäre statthaft - kann hier nicht erfolgen.

Der Restbetrag wären € 3.000.-- gewesen. Wie man das auch immer betrachtet, ist das zu wenig.

Davon abgesehen ist die Reservierungsgebühr laut Vertrag eine zusätzliche Kostenposition, und verringert die Kaufsumme in keinster Weise. Du schuldest dem Verkäufer somit den ausstehenden Differenzbetrag zum vollen Kaufpreis.

Solche Nebenabreden bedürfen der notariellen Form um Wirksamkeit zu entfalten.

Sie haben eine Gebühr für die Reservierung an den Verkäufer bezahlt.

Ihr Versprechen zu den Vorstellungen des Verkäufers zu kaufen haben Sie erfüllt, sobald Sie ihm den vollständigen Kaufpreis (incl. € 2000 Restbetrag!) überwiesen haben, um überhaupt als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden.

Meine Empfehlung wäre anschießend die spätestens mit der Erfüllung des Kaufpreisverlangens obsolete gewordene Gebühr zurück zu verlangen, notfalls auf dem Klageweg.

gufrastella  10.09.2021, 18:17

Die Vereinbarung lautet:

"Die Reservierungsgebühr dient der pauschalen Abdeckung der Kosten des Verkäufers für den Fall, dass der Kunde den beabsichtigten Kaufvertrag nicht abschließt."

Meine Überlegung dazu ist auch, dass die Gebühr zurück zu verlangen ist: Der Kunde hat gekauft, also tritt der Fall der pauschalen Abdeckung nicht ein, also ist die Gebühr vom Verkäufer zurückzuzahlen.

schelm1  10.09.2021, 19:30
@gufrastella

Das deckt sich mit meiner Meinung, bis auf die Tatsache, dass hier nicht der Makler die Gebühr kassiert hat.

Leider gibt es auch unverschämte Verkäufer, die sich der Rechtslage nicht bewußt sind.

Der “Vertrag” über diese Reservierungsgebühr ist nicht wirklich rechtsgültig, da er nicht notariell beurkundet wurde. Ggfs. hast du eine Rechtsschutzversicherung, die hier für dich tätig werden kann.

§ 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB

Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.

FordPrefect  10.09.2021, 20:53

Dies ist hier nur nicht relevant, da die Beurkundung mit der Reservierung in keinem Sachzusammenhang steht.

PepiamStart  10.09.2021, 21:10
@FordPrefect

Das mögen sie so sehen, juristisch sieht das dann doch anders aus.

FordPrefect  10.09.2021, 21:21
@PepiamStart
Das mögen sie so sehen,

In der Tat.

juristisch sieht das dann doch anders aus.

Ich wüsste nicht, wieso. Die Reservierung ist eine Bevorzugung des Interessenten, bei der sich der Veräußerer verpflichtet, gegen eine Abstandszahlung auf die Verhandlung mit weiteren Interessenten zu verzichten. Das steht mit dem Kaufvertrag in keinem Sachzusammenhang.

PepiamStart  11.09.2021, 07:15
@FordPrefect

Ich könnte jetzt vieles sagen, aber ich werde es aus Rücksicht auf Sie nicht tun. Wünsche einen schönen Tag! 🌼