Was bedeutet das im Kaufvertrag: "Der Kaufpreis beträgt 150.000 Euro. Hiervon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 10.000 Euro auf die anteilige Instandhaltung"?
nun bezahle ich 150K oder 140k?
9 Antworten
Hier handelt es sich um einen steuerlichen "Trick" und etwas Grunderwerbssteuer zu sparen. Eine WEG häuft/spart in der Regel durch das mtl. zu zahlende Hausgeld entsprechende Rücklagen zur Instandhaltung an. Dieses Geld geht bei einem Verkauf einer Immobilie aber immer "automatisch" auf den neuen Eigentümer über. Dieses Geld könnte man sich als Eigentümer nie auszahlen lassen. Man kann diesen "virtuellen" Betrag natürlich in den Wunsch-Verkaufspreis (geistig) einfließen lassen, so wie z.B. auch eine Küche (Zubehör) oder ähnliches. Bezahlen musst du letztendlich die 150tsd, aber für nur 140tsd nur Steuern bezahlen. Mir kommt dieser Betrag in Höhe von 10tsd aber recht hoch vor. Der Betrag muss aber der Realität entsprechen, es kann sein, dass das Finanzamt dies nachprüft. Der Betrag muss/sollte dem letzten Stand der NK-Abrechnung zzgl. der bis zum Notartermin gezahlten "Raten" entsprechen. Entweder man rechnet es selbst aus oder lässt sich den Betrag von der HV berechnen. Also keinen "Wunschbetrag" angeben um die Steuer möglichst niedrig zu gestalten! Nur bei Zubehör wie Küchen, Einbauten etc. kann man den (abzuziehenden) Wert etwas zu "seinen Gunsten" berechnen und in Abzug bringen.
Im Kaufpreis von 150.000 Euro ist der Anteil von 10.000 Euro an der Instandhaltungsrücklage der WEG enthalten. Der Kaufpreis beträgt 150.000 Euro. Juristisch ist dieser Satz zwar falsch, da dem Eigentümer kein bestimmter Anteil an dem WEG-Verbandsvermögen zusteht, aber diese Angabe ist in Kaufverträgen fast immer für steuerliche Zwecke enthalten.
Ich hoffe du hast dich in die Teilungserklärung eingelesen und dir vom Verkäufer die Beschlüsse der WEG zeigen lassen, die Höhe der Rücklage geprüft.
Abgesehen davon würde ich umformulieren, der Kaufpreis beträgt 140.000€, noch zu zahlen 10.000 € für die Instandhaltung, zu zahlender Gesamtbetrag 150.000 € -
ich bin mir nicht sicher, aber meiner Meinung nach fällt die Instandhaltung nicht unter Gegenleistung für die Grunderwerbsteuer.
150tde Kaufbetrag, davon entweder 10tde in der Instandhaltungsrücklage (Regelfall) oder als bereits bestehende Zahlungsverpflichtung für laufende Instandhaltungsmaßnahmen (den Fall habe ich aber noch nie gehört).
Ansonsten kabbes69
Du bezahlst 150t euro.
Die Aufschlüssung der anderen Zahlen erfolgt nur zwecks Transparenz.
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